Drucksache - DS/0699/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:
Folgende Person wird als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG berufen:
Nr. 3Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Frau Janin Schröder, Invia-Center Berlin
Begründung:
Für die VII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.
Das bisher berufene beratende Mitglied Frau Eva Gottwalles hat aus beruflichen Gründen ihr Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss erklärt. Das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes schlägt nunmehr Frau Schröder vor.
Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannte Person in die Funktion als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.
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