Auszug - Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen ermöglichen  

 
 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration
TOP: Ö 9.1
Gremium: Integration Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Erstaufnahmestelle
Ort: Rhinstraße 125/127, 10315 Berlin
DS/0229/VII Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen ermöglichen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 8.3.2013 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeIntegration
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Herr Norman Wolf erläuterte den Antrag der Fraktion DIE LINKE

Herr Norman Wolf erläuterte den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Bartosz Lotarewicz begründete den Änderungsantrag der Zählgemeinschaft. Über beide Anträge wurde sehr intensiv und teilweise auch kontrovers diskutiert. Nach einer Auszeit, um die die Fraktion der Linkspartei gebeten hatte, schloss diese sich dem Antrag der Zählgemeinschaft an. Damit stand der Änderungsantrag in folgender Fassung zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss Integration empfiehlt der BVV die DS/0229/VII in folgender Fassung zu beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Partizipationsglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations-hintergrund (auch aus Drittstaaten) am gesellschaftlichen Leben durch geeignete Maßnahmen, u. a. durch Bundesratsinitiativen für kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige, zu verbessern.

 

Begründung:

Gesellschaftliche Partizipation beschleunigt individuelle Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. In diesem Punkt sind sich die Mitglieder des Integrationsausschusses Lichtenberg einig. Wie schon in der Vergangenheit festgestellt wurde, wird die Zielgruppe jedoch nicht in gewünschtem Maße erreicht. So wurde eine nur geringe Beteiligung im Rahmen des Bürgerhaushaltes offenbar. Daher sollen weitere Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein kommunales Wahlrecht für diese Menschen kann eine Möglichkeit sein. Wer genau, wann und nach wie viel Jahren Aufenthalt in Deutschland Berücksichtigung finden soll, steht nicht im Ermessen der Bezirkspolitik und sollte daher nicht im Beschluss konkretisiert werden.

 

Abstimmungsergebnis: 13 0 1

 

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