Drucksache - DS/0229/VII  

 
 
Betreff: Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu Bezirksverordnetenversammlungen ermöglichen
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 8.3.2013 (Zwb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeIntegration
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Integration Entscheidung
23.05.2012 
6. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Integration PDF-Dokument
Schreiben BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA - Anlage 1 PDF-Dokument
Schreiben BA - Anlage 2 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Partizipationsmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations-hintergrund (auch aus Drittstaaten) am gesellschaftlichen Leben durch geeignete Maßnahmen, u. a. durch Bundesratsinitiativen für kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige, zu verbessern.

 

Begründung:

Gesellschaftliche Partizipation beschleunigt individuelle Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. In diesem Punkt sind sich die Mitglieder des Integrationsausschusses Lichtenberg einig. Wie schon in der Vergangenheit festgestellt wurde, wird die Zielgruppe jedoch nicht in gewünschtem Maße erreicht. So wurde eine nur geringe Beteiligung im Rahmen des Bürgerhaushaltes offenbar. Daher sollen weitere Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein kommunales Wahlrecht für diese Menschen kann eine Möglichkeit sein. Wer genau, wann und nach wie viel Jahren Aufenthalt in Deutschland Berücksichtigung finden soll, steht nicht im Ermessen der Bezirkspolitik und sollte daher nicht im Beschluss konkretisiert werden.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht sich in geeigneter Art und Weise gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass mittels einer Änderung der Verfassung von Berlin ein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu den Bezirksverordnetenversammlungen eingeführt wird, soweit diese seit mindestens drei Jahren ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.

 

Der BVV ist hierzu bis zum 1.7.2012 schriftlich zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis: 13 – 0 – 1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen