Drucksache - DS/0229/VII
Der Ausschuss Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Partizipationsmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations-hintergrund (auch aus Drittstaaten) am gesellschaftlichen Leben durch geeignete Maßnahmen, u. a. durch Bundesratsinitiativen für kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige, zu verbessern.
Begründung: Gesellschaftliche Partizipation beschleunigt individuelle Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. In diesem Punkt sind sich die Mitglieder des Integrationsausschusses Lichtenberg einig. Wie schon in der Vergangenheit festgestellt wurde, wird die Zielgruppe jedoch nicht in gewünschtem Maße erreicht. So wurde eine nur geringe Beteiligung im Rahmen des Bürgerhaushaltes offenbar. Daher sollen weitere Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden. Ein kommunales Wahlrecht für diese Menschen kann eine Möglichkeit sein. Wer genau, wann und nach wie viel Jahren Aufenthalt in Deutschland Berücksichtigung finden soll, steht nicht im Ermessen der Bezirkspolitik und sollte daher nicht im Beschluss konkretisiert werden.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich in geeigneter Art und Weise gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass mittels einer Änderung der Verfassung von Berlin ein Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu den Bezirksverordnetenversammlungen eingeführt wird, soweit diese seit mindestens drei Jahren ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
Der BVV ist hierzu bis zum 1.7.2012 schriftlich zu berichten.
Abstimmungsergebnis: 13 – 0 – 1
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