Auszug - Rahmenregelung zur Vergabe des Kiezfonds durch eine Bürgerjury
Auch zwei Änderungsanträge aus der BVV. Konkrete Formulierung der vorgetragenen und veränderten
Formulierungen zur o. g. DS durch den Ausschussvorsitzenden Hrn. Becker. Die
DS/1515/VI, Vorlage des BA zu Beschlussfassung, erhält nach Beratung im HHA
folgende geänderte Fassung: 1. Die Präambel wird nach „ ... entscheiden.“ um
folgenden Satz ergänzt: „Kietzfonds und die daraus geförderten Projekte
sind Teil demokratischen Engagements und sollen niemanden bezüglich
seiner/ihrer ethnischen Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung,
Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminieren.“ 2. In § 2 (2) erster Anstrich ist nach
„Senioren/innen“ einzufügen: „sowie Frauen und Männer“. 3. Unter „Weiterhin beschließt die BVV“ erhält
der Satz „Bezirksverordnete ... wahrnehmen“ die Ziffer 1). Es schließen sich an: „2) Das Bezirksamt leistet den Stadtteilzentren in
deren Eigenschaft als Geschäftsstellen der Bürgerjurys die erforderliche Hilfe.
Die Stadtteilmanagerinnen sollen in enger Zusammenarbeit mit den
Stadtteilzentren die konkrete Hilfe organisieren. 3) Das Bezirksamt berichtet der BVV im Juni 2010 über
vorliegende Erfahrungen mit dieser Rahmenregelung.“ Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 2 |
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