Galerien und Ausstellungsorte
Aktuelle Informationen zu den Pandemieregeln in den Kultur- und Bildungseinrichtungen
Die geltenden Basismaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ersetzen die bisher gültige SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zum Selbstschutz und mit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher wird um das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den kommunalen Kultur- und Bildungseinrichtungen in Berlin-Lichtenberg gebeten. Darüber hinaus ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sowie geltende Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Die neue Regelung gilt für die kommunalen Galerien, das Museum Lichtenberg, das Mies van der Rohe Haus, das Kulturhaus Karlshorst, das Keramikatelier, die Stadtbibliothek Lichtenberg mit ihren vier Standorten, die Margarete-Steffin Volkshochschule Berlin-Lichtenberg sowie für die Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg. Bei Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen, u. ä.) wird auf standortbezogene Regelungen verwiesen.
Öffentliche Galerien und Ausstellungsorte
Freie Projekträume und Galerien
Links

Bild: Mila Albrecht
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