Erhaltungsgebiete in Lichtenberg

Gebiete der Erhaltungsverordnung

Erhaltungsrecht § 172 Baugesetzbuch (BauGB)

Erneuerung und Bewahrung sind zwei Pole, zwischen denen sich Stadtentwicklung vollzieht. Das Bauplanungsrecht kennt verschiedene Instrumente, mit denen Wachstum und Schrumpfung, Entwicklung und Konservierung gesteuert werden können. Die Festlegung von Erhaltungsgebieten ist ein Instrument, dessen sich Städte zur Bewahrung gewachsener Strukturen in Stadtquartieren bedienen können. Die schützenswerten Strukturen können sowohl städtebaulich-architektonischer („Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner [..] Gestalt“), als auch sozio-demographischer Natur („Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“) sein. Für den Bezirk Lichtenberg hat das Bezirksamt durch Erhaltungsverordnungen insgesamt acht Erhaltungsgebiete festgelegt. Auf den folgenden Seiten können Interessierte nähere Informationen zu den beiden Arten von Erhaltungsgebieten im Bezirk, den jeweiligen Schutzzielen und den praktischen Konsequenzen für Mieter*innen und Eigentümer*innen, Informationen zu Verfahren und Zugang zu Formularen sowie Wissenswertes zu den einzelnen Gebieten, erhalten.

Städtebauliche Erhaltungsgebiete

Soziale Erhaltungsgebiete