Für bestimmte Gebiete des Bezirkes Lichtenberg wurden Erhaltungsverordnungen erlassen, um die städtebauliche Eigenart und die überlieferte Stadtgestalt dieser Bereiche zu bewahren. Zur Sicherung dieser Zielsetzung ist für die Durchführung geplanter baulicher Maßnahmen - Rückbau, Umbau, Neubau - und für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen eine Genehmigung der Stadtplanung einzuholen.
Hinweis: Im Falle eines erforderlichen Bauantrags wird die erhaltungsrechtliche Zulässigkeit im Rahmen des Bauantragsverfahrens geprüft, so dass ein selbstständiger Antrag beim Fachbereich Stadtplanung in diesem Fall nicht erforderlich ist.