Service
Wenn Sie einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, können Sie mit Hilfe der hier erhältlichen Vordrucke eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Tätigkeit im Ausland oder die Ausstellung von Zweitschriften für abhanden gekommene Zeugnisse und Urkunden beantragen, Mitteilungen über nähere Einzelheiten zu einer selbständigen Tätigkeit machen oder eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer anfordern sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bekommen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)
Wollen Sie einen akademischen Beruf im Gesundheitswesen im Ausland ausüben, sind oft besondere Bescheinigungen notwendig. mehr »
Umsatzsteuerbefreiung
Zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung gewährt der Gesetzgeber Steuerbefreiungen. mehr »
Anzeigepflicht der Medizinalfachberufe
Sind Sie in einem staatlich anerkannten Medizinalfachberuf selbstständig tätig, sind dem öffentlichen Gesundheitsdienst bestimmte Mitteilungen zu machen. mehr »
Zweitschriften
Ihnen ist Ihr Zeugnis oder Ihre Urkunde abhanden gekommen und Sie benötigen deshalb eine Zweitschrift. mehr »
Rückgabe der Approbation
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. mehr »
Betäubungsmittel bei Auslandsreisen
Nehmen Sie ärztlich verordnete Betäubungsmittel ein und wollen diese auf eine Auslandsreise mitnehmen, ist hierfür eine besondere Bescheinigung notwendig. mehr »
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. mehr »
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)