Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
FAQ
- Wo bekomme ich eine EU-Bescheinigung?
- Werden bei einer Namensänderung Urkunden und Zeugnisse geändert?
- Wo werden Kopien von Zeugnissen und Urkunden beglaubigt?
- Wo werden Dokumente zur Vorlage bei ausländischen Behörden beglaubigt?.
- Muss ich eine selbständige Tätigkeit in einem akademischen Beruf beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen?
- Wo finde ich Informationen, wenn ich einen Gesundheitsberuf in der EU ausüben möchte?
Wo bekomme ich eine EU-Bescheinigung
Eine Bescheinigung, dass die in Deutschland durchgeführte Ausbildung den einschlägigen EU-Richtlinien entspricht, erhalten
Apothekerinnen/Apotheker
und
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte beim
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Projektgruppe „Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen“
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln
Tel.: 0221 4724-492
Tierärztinnen/Tierärzte beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dienstsitz Berlin
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Tel. 030/18529-0.
Werden bei einer Namensänderung Urkunden und Zeugnisse geändert?
Nein, in der Regel nicht. Bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) gilt die Urkunde weiterhin in Verbindung mit der Personenstandsurkunde.
Lediglich bei Namensänderungen nach dem Transsexuellengesetz besteht ein Anspruch auf Ausfertigung der Urkunden mit dem geänderten Vornamen.
Die Neuausfertigung kann formlos unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, neuem Vornamen, bisherigem Vornamen, Anschrift und unter Angabe der Registriernummer (sofern bekannt) mit Unterschrift (neuer Name) gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:- die zu ändernden Dokumente im Original
- eine beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses über die Namensänderung
- eine Kopie des Personalausweises
- ggf. eine Kopie der Geburtsurkunde.
Die Neuausfertigung der Urkunden ist gebührenpflichtig.
Wo werden Kopien von Zeugnissen und Urkunden beglaubigt?
Einfache Beglaubigungen (Bescheinigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original) können Sie bei allen Bürgerämtern durchführen lassen.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales kann diese Beglaubigungen vornehmen, wenn die
- Urkunden und Zeugnisse vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ausgestellt wurden,
- Urkunden und Zeugnisse nicht vom Land Berlin ausgestellt wurden, jedoch ausschließlich zur Vorlage im Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgesehen sind.
Zur Beglaubigung von Kopien sind die Originale vorzulegen.
Wo werden Dokumente zur Vorlage bei ausländischen Behörden beglaubigt?
Beglaubigungen von Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Apostille) erfolgt durch
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- LABO II A, „Zentrale Einwohnerangelegenheiten“
Friedrichstraße 219, Raum 225
10958 Berlin
Sprechzeiten:
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
- Ärztliche Atteste, die vom Land Berlin ausgestellt wurden,
- Originalzeugnisse und Urkunden (Berufe des Gesundheitswesens), die vom Land Berlin ausgestellt wurden (z.B. Senatsverwaltung für Gesundheit/Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe/Landesamt für Gesundheit und Soziales/Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer Berlin)
handelt.
Vorbeglaubigungen sind gebührenfrei, da die Gebühr für die endgültige Beglaubigung (Apostille) diese Leistung einschließt.
Muss ich eine selbständige Tätigkeit in einem akademischen Beruf beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen?
Nein. Als Mitglied einer Kammer (Ärztekammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer u.ä.) müssen Sie die Tätigkeit in eigener Praxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales nicht anzeigen.
Wo finde ich Informationen, wenn ich einen Gesundheitsberuf in der EU ausüben möchte? (Migration)
- einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
- einem Vertragsstaat, dem die Europäische Gemeinschaft (EG) oder Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben
ausüben, finden Sie auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/index.cfm?lang=de
die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG und eine Datenbank über reglementierte Berufe.
Hinweise zur Arbeitssuche, zum Leben und Arbeiten und zur Aus- und Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de&langChanged=true
Diese Seiten bieten darüber hinaus eine Vielzahl von interessanten Hinweisen für Migrationswillige.
Sie können sich außerdem informieren auf der Internetseite der deutschen Kontaktstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
10639 Berlin