Drucksache - 1786/VII
Das Bezirksamt gibt zu der o.g. Anfrage wie folgt Auskunft:
Die ehemaligen Schulgebäude Havelländer Ring befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-44. Entsprechend dem derzeitigen Planungsstand ist die Festsetzung des ehemaligen Schulgrundstückes als Wohnbaufläche beabsichtigt.
Nein. Die Versorgung in Grundschulen ist auf den vorhandenen Schulgrundstücken und unter Berücksichtigung der Erweiterung der Pusteblumeschule (Kastanienallee) sowie der wachsenden Schülerzahlen entsprechend der Bevölkerungsprognose 2030 gewährleistet.
St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste |
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