Drucksache - 1135/VI
Die
BVV möge beschließen: Für den
im Januar 2009 neu zu bildenden Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden
gemäß § 34 (3) Buchstabe a) Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG drei
Bezirksverordnete nominiert:
Als
Stellvertreter wird benannt:
Begründung: Um die
Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorzubereiten, ist die
Benennung dreier Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und dreier
Stellvertreter/innen bis zum 01.12.2008 erforderlich. Der neue Beirat soll zu
Jahrsbeginn 2009 gewählt werden. Begründung
der Dringlichkeit: Der
Ältestenrat hat am 23.09.2008 festgelegt, die Nominierung von
Bezirksverordneten per Beschluss in der Sitzung der BVV am 27.11.2008
vorzunehmen. Die Fraktionen wurden gebeten, bis spätestens zur Sitzung des Ältestenrates
am 25.11.2008 die namentlichen Vorschläge einzureichen. |
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