Drucksache - 0775/VI
Die
BVV möge beschließen: Der Alice-Salomon-Platz ist ein öffentlicher Platz für
alle und vor allem für junge Menschen. Begründung: Der Alice-Salomon-Platz ist Teil des Angers[1] des
Bezirkes Marzahn-Hellersdorf. Hier befindet sich das Rathaus des Bezirkes mit
dem Sitz der Bezirksbürgermeisterin und des Standesamtes, hier finden sich
Kultur-, Jugend- und Bildungseinrichtungen. Dieser Platz wird von Anwohnerinnen
und Anwohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ansässigen Geschäfte und
Institutionen sowie von Besucherinnen und Besuchern genutzt und frequentiert.
Er ist also ein öffentlicher Platz und somit ein Aushängeschild des Bezirkes. Markthändler und viele Gewerbetreibende nutzen diese
Fläche und anliegende Immobilien, um ihre Waren feilzubieten. Des Weiteren
betreiben Schausteller auf den Flächen des Platzes Veranstaltungen mit Bühnen,
Festzelten und ihren darstellenden Kleinkünsten. Er ist ein Ort der Begegnung
für alle Altersgruppen und zu jeder Jahreszeit. Die Helle Mitte ist aber auch ein Ort, an dem sich
nicht alle Menschen wohl fühlen.
Das Gefühl von Fremdenfeindlichkeit[2]
– ausgelöst durch rechtsextreme Aufkleber und Symbole, abschätzig
musternde Blicke etc., aber auch durch konkrete Beleidigungen und Bedrohungen
– gehört für Opfer, sowie potentielle Opfer rechtsextremer Gewalt zur
Alltagsrealität. Es ist nicht die gesamte Alltagswirklichkeit. Die organisierte
extreme Rechte nutzte auch in der Vergangenheit immer wieder den Platz und die
Helle Mitte für ihre Aktivitäten. (Todestag: Rudolf Hess) Durch die gemeinsame
Gestaltung des Platzes, vor allem unter Einbeziehung junger Menschen, wird
ihrem Recht Rechnung getragen, sich an allen Lebenslagen zu beteiligen, die sie
betreffen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, sich positiv mit dem
individuellen Umfeld auseinander zu setzen und eine Identifizierung mit dem
Platz zu erzielen. Dieses soll zu einer
positiven und belebten Nutzung des Alice-Salomon-Platzes führen und Angsträume
beseitigen, bzw. minimieren. Zudem kann über die Beteiligung verschiedener
Personengruppen eine Auseinandersetzung stattfinden, die ein Kennenlernen der
verschiedenen Nutzergruppen auf dem Platz ermöglicht und damit ein
demokratisches Miteinander fördert. [1] Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte [2] Der Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ ist durchaus problematisch: Er suggeriert, dass es um eine Feindseligkeit gegen „Fremde“ (Ausländer/Nichtdeutsche) geht. Tatsächlich sind aber auch deutsche Staatsbürger/innen – nämlich eingebürgerte Migrant/innen und Spätaussiedler/innen, die lange in Deutschland Leben und z.T. im Bezirk aufgewachsen sind, sowie Deutsche bi-ethnischer Abstammung, die ganz überwiegend in Ost-Berlin (von deutschen Müttern) geboren wurden – Objekte dieser „Fremdenfeindlichkeit“, während Weiße Ausländer – blonde und blauäugige Österreicher/innen, Schweizer/innen, Italiener/innen, Niederländer/innen usw. – in der Regel kaum Objekte deutscher „Fremdenfeindlichkeit“ werden. Indem dieser Begriff rassistische Angriffe auf Nichtweiße Deutsche unter die Feindseligkeit gegen „Fremde“ subsummiert, übernimmt er die völkisch-rassistische Definition von „deutsch“ und „fremd“ und erkennt Nichtweißen Deutschen (im eklatanten Widerspruch zu Artikel 3 Grundgesetz) wegen ihrer Abstammung faktisch ihre Staatsbürgerschaft, ihr Heimatrecht und ihre tatsächliche kulturelle und nationale Identität ab. Die allgemein übliche Verwendung des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“ verschleiert also konkrete Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Rassismus, Ethnozentrismus und auf „Etabliertenvorrechte“ bezogenen Chauvinismus Alteingesessener). |
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