Drucksache - 0687/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass durch geeignete Maßnahmen Kinderspielzeug, das durch giftige
Chemikalien belastet ist, in Berlin nicht in den Handel kommt. Begründung: Laut
Bericht von US-Verbraucherschützern sind in den Vereinigten Staaten trotz
zahlreicher Rückrufaktionen immer noch giftige Spielsachen im Verkauf. Am
meisten davon ist wohl unter anderem die Firma „Mattel“ mit Ihren
vielen Tochterunternehmen betroffen, die
auch in Europa, insbesondere auch in Deutschland einen hohen Marktanteil
besitzen. Mit dem
CE-Zeichen, das in der EU auf allen Spielzeugen und Babyzubehör zu finden sein
müsse, versichere der Hersteller lediglich selbst, dass er die wesentlichen
Sicherheitsanforderungen der EG-Spielzeug-Richtlinie enthält. Dieses CE-Zeichen
wird von Experten der Verbraucherzentralen als unzuverlässig eingestuft. Neben
dem CE-Zeichen gibt es noch das
GS-Zeichen, das als zuverlässig eingestuft wird, da die Waren immer geprüft
werden. Begründung der Dringlichkeit: Die
Dringlichkeit begründet sich aus der aktuellen öffentlichen Diskussion, als
auch dem Umstand, daß am Montag dem 26. November 2007 die ersten
Weihnachtmärkte in Berlin eröffnet werden und Eltern verstärkt zum Nikolaus
Spielsachen kaufen. |
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