Drucksache - 0372/VI
Frage 1:
Wer ist zur Zeit Nutzer der Sporthalle? BildKultSport: Nutzer der
Sporthalle ist der FV Rot-Weiss Hellersdorf, mit einem Schlüsselvertrag zur
alleinigen Nutzung. Frage 2: Wer ist Nutzer der
Außenanlage? BildKultSport: Für die
Außenanlagen gibt es durch den Bereich Schule und Sport keinen Nutzungsbedarf.
Am 01.08.06 erfolgte die Grundstücksteilung, wonach lediglich die Sporthalle im
Fachvermögen Sport verblieben ist. Der Bolzplatz wurde durch das Natur- und
Umweltamt übernommen. Die anderen Flächen wurden in das Finanzvermögen
übertragen. Frage 3: In welcher Zuständigkeit
wurden die ehemals für den Schulsport nutzbaren Außenanlagen (besonders die
Tartanspringbahn) abgerissen? NatUm: Die Abt.
Bildung, Kultur und Sport hat entschieden, dass die Anlagen nicht mehr
gebraucht werden. Die Abrissarbeiten selbst übernehmen das Hochbauamt und das
Natur- und Umweltamt. Frage 4:
In welchen Ausschüssen der BVV und wann hat das Bezirksamt in seiner Ver- Pflichtung der Berichterstattung
gemäß § 15 BezVG über die Führung der Ge- schäfte berichtet? a) Warum nicht? b) Wer finanziert diese Baumaßnahme? c) Was ist das Planziel dieser
Baumaßnahme? d) Welche gärtnerische Planung führte
zu dieser für die Bürger/-innen nicht akzeptablen Neugestaltung, besonders der
Anschlusspflasterung an einen vorhandenen Weg mit anderem Belag? e) Welche Voraussetzungen führten zur
Entscheidung bzw. warum wurde der Windschutzstreifen durchbrochen und
abgeholzt? BildKultSport Zu 4. und
4. a Nach ersten
Recherchen gibt es keine BA- bzw. BVV-Vorlage bzw. keine Berichterstattung
explizit zur Sporthalle am Baltenring. Mit der
BA-Vorlage Nr. 1553/II wurde am 20.12.05 die Aufhebung der
Jules-Verne-Oberschule zum 31.06.07 (Standort Wernerstraße und Filiale in der
Lily-Braun-Straße) beschlossen. Nach § 11 Grundstücksordnung ist geregelt, dass
eine Übergabe ins Finanzvermögen zu erfolgen hat, wenn keine Fachnutzung mehr
gegeben ist. Wenn eine
Fachnutzung z.B. durch eine Sporthalle gegeben ist, erfolgt in der Regel eine
Grundstücksteilung, das heißt, dass sich die Fachabteilungen zu den Nutzungen
und der Übernahme/Übergabe in ein Fach- bzw. Finanzvermögen verständigen. Sie
erfolgt auch am 01.08.06, entsprechend Beantwortung zu 2. Es handelt
sich dabei um normale Verwaltungsabläufe, die keines Beschlusses bedürfen. NatUm Zu 4. b Der Abriss
wird aus Mittel des Stadtumbaus Ost finanziert. NatUm Zu 4. c Die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die
Gefahrenbeseitigung. Die Flächen werden an den Liegenschaftsfonds zur
wirtschaftlichen Nutzung übergeben. NatUm Zu 4. d Der
Bolzplatz soll für die Kinder erhalten bleiben. Um einen Zugang aus der
öffentlichen Grünanlage heraus zu ermöglichen, wurde der Weg angelegt. Das
Pflaster wurde gewählt, um den Zugang, der eine Gefällestrecke überwindet,
dauerhaft sicher begehbar und gleichzeitig kostengünstig zu gestalten. NatUm Zu 4. e Der
Bolzplatz soll für die Kinder vom Windschutzstreifen aus erreichbar sein, da
der Zugang vom ehemaligen Grundstück der Abt. Bildung, Kultur und Sport aus
nicht mehr besteht. Der Windschutzstreifen wurde nicht abgeholzt. Für den
Zugang wurden lediglich 2 Gehölze entfernt. Frage 5:
Wie werden zukünftig, nach dem Rückbau der Schuleinrichtungen, die Außen- Anlagen der Sporthallen im Bezirk, so
vorhanden, erhalten und genutzt? NatUm Über
Sportanlagen entscheidet die Bildung, Kultur und Sport. Soweit von dort die
Aufgabe der Flächen festgelegt werden sollte, würde das Natur- und Umweltamt
jeweils prüfen, ob Teile der Flächen (wie hier z.B. der Bolzplatz), die
zukünftig von der Abt. Bildung, Kultur und Sport nicht mehr in sportlicher
Nutzung gehalten werden und die nicht an andere Träger abgegeben werden, im
Rahmen der städtebaulichen Ordnung weiterhin öffentlich nutzbar und nach den
Vorgaben der Landeshaushaltsordnung wirtschaftlich und sparsam in eine
öffentliche Grünanlage integriert werden können. Dies ist eher selten der Fall.
Hier aber war die Nähe des Windschutzstreifens und damit die Möglichkeit der
Integration in die öffentliche Grünanlage ausschlaggebend. Das Ziel war nur zu
erreichen, wenn ein Weg gebaut und Gehölze entfernt werden. Um den Kindern das
Ballspielen weiterhin zu ermöglichen, wurde dieser Eingriff in den
Gehölzbestand billigend in Kauf genommen. Norbert Lüdtke |
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