Drucksache - 1866/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im IV. Quartal 2005 eine Bilanz der bisherigen Tätigkeit des bezirklichen Ordnungsamtes der BVV zur Kenntnis vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte Berücksichtigung finden:
· Schwerpunkt der bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten nach Art und Umfang · Durchschnittliche Ist- Stärke der Mitarbeiter im Außendienst · Verhältnis von Vor Ort- und Wegezeiten der Mitarbeiter im Außendienst · Gestaltung der Arbeitsorganisation, ggf. Probleme · Qualifizierungsstand / -bedarf Mitarbeiter · Krankenstand · Einnahmesituation bei den Gebühren · Zusammenarbeit mit der Polizei · Mobilitätsanforderungen · Kostensituation der Produkte · Akzeptanz in der Bevölkerung
Begründung: Die Arbeit des Ordnungsamtes ist nach der Anlaufphase durch die BVV zu bewerten, um die diesbezügliche Aufgaben- und Haushaltsplanung des Bezirksamtes unterstützen zu können.
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