Kleine Anfrage - KA-014/VIII
Ich frage das Bezirksamt:
Die Fragen:
werden wie folgt beantwortet:
zu 1 und 2. Ein Bauantrag liegt der zuständigen Bauaufsichtsbehörde noch nicht vor. Ein konkreter Termin ist ebenso noch nicht bekannt.
zu 3.
Der Schutz der fünf Linden wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Zwei der genannten Linden werden als zu erhaltende Bäume im VE-Plan festgesetzt; ihr Erhalt ist mit dem Vorhabenträger (REWE) abgestimmt. Ihr Standort liegt außerhalb des Baufensters für die Errichtung des neuen Einkaufscenters.
Die drei weiteren Linden befinden sich unmittelbar westlich angrenzend im Bereich der Abweichend zu den beiden erstgenannten Linden ist hier kein Bestandsschutz im VE-Plan vorgesehen, da die Ausgestaltung von Verkehrsflächen nicht Gegenstand von Bebauungsplänen ist und darüber hinaus dies eine nicht gebotene Doppelbindung darstellen würde, da das Ziel des Erhalts als einvernehmlich abgestimmtes Ziel der weiteren Planung zugrunde liegt. Dem entsprechend sieht die Planung für diesen Teil der Straßenverkehrsfläche den Erhalt der Linden vor.
Dagmar Pohle |
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