Drucksache - 1506/VII
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bezirksamtes wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport angefragt. Im Ergebnis wurden die nachfolgenden Informationen übermittelt:
Die an die Polizei Berlin gerichtete Bitte um Beantwortung der Großen Anfrage der BVV Marzahn-Hellersdorf, Drucksache Nr. 1506/VII, betrifft das Demonstrationsgeschehen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf .
1. Wie regelt sich die polizeiliche Zuständigkeit für die Genehmigung von Demonstrationen im Bezirk?
Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz unterliegen keinem Genehmigungsverfahren. Sie müssen lediglich angemeldet werden. Versammlungsbehörde für ganz Berlin ist Der Polizeipräsident in Berlin - Landeskriminalamt 5. In Ausnahmefällen kann bei Spontan- oder Eilversammlungen aus aktuellem Anlass eine Anmeldung auch gegenüber den vor Ort befindlichen Polizeikräften ausgesprochen werden.
2. Warum wurde es der rechtsextremen NPD genehmigt, sich am Tag vor der Europawahl direkt vor der Unterkunft zu profilieren?
3. Wie stehen die Verantwortlichen dazu, dass es Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten erschwert wurde, ihren Protest immer in Sichtweite der NPD kund tun zu dürfen?
Für die Fragen 2 und 3 gilt: Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Kleine oder Große Anfragen von Bezirksverordnetenversammlungen zu Themen der Inneren Sicherheit zu beantworten. Parlamentarisches Kontrollgremium für die Polizei Berlin in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit ist der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich bitte daher um Verständnis, dass Antworten zu den weiteren Fragen von hier aus nicht erfolgen.
Komoß |
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