Drucksache - 1371/VII
Die o. g. Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Der Sozialdienst des Amtes für Soziales bietet Beratung und Unterstützung für Mietschuldner_innen an. Dies gilt auch für Mietschuldner_innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) vom Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf beziehen. Über Art und Umfang der Hilfen für diesen Personenkreis besteht zwischen dem Jobcenter und dem Amt für Soziales eine Kooperationsvereinbarung. Mit Kenntnis der Mietschulden bzw. der Räumungsklage erhalten die Hilfesuchenden vom Sozialdienst des Amtes für Soziales ein schriftliches Beratungsangebot. Darüber hinaus ist neben einer Mietschuldenberatung auch die Übernahme der Mietschulden Für Bürger_innen, die darüber hinaus aufgrund sozialer Schwierigkeiten Hilfe benötigen, können weitere Hilfen zu deren Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten erbracht werden.
Im Land Berlin ist die Situation bezüglich der zur Verfügung stehenden Unterbringungsressourcen seit Jahren angespannt. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf stehen zur Unterbringung wohnungsloser Bürger_innen Unterbringungsplätze gewerblicher Anbieter zur Verfügung. Dies sind derzeit 12 Wohnheime, die regelmäßig ausgelastet sind. Das Bezirksamt ist anhaltend bemüht, zusätzliche Kapazitäten zu akquirieren.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da unklar ist, ob hier die Hilfsangebote für Mietschulden oder Unterkünfte gemeint sind. Das Bezirksamt unternimmt alle möglichen Anstrengungen, um für die betroffenen Bürger_innen Plätze zur Unterbringung bereitzuhalten und zeitnah Hilfe und Unterstützung in schwierigen sozialen Situationen zu geben. Mit den gewerblichen Anbietern besteht eine intensive Zusammenarbeit und stetiger Austausch, um auf notwendige Bedarfe und Entwicklungen reagieren zu können.
Siehe Antwort zu 3.
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da nicht klar ist, wer mit bezirklichen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern gemeint ist. Gleichwohl erfolgt bereits seit Jahren eine Zusammenarbeit mit den im Bezirk tätigen Wohnungsbaugesellschaften bzw. -genossenschaften mit dem Ziel, präventiv zur Vermeidung von Mietschulden bzw. Wohnungslosigkeit gemeinsam tätig zu werden.
Dagmar Pohle |
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