Drucksache - 0693/VII  

 
 
Betreff: Bildung eines Geschäftsordnungsausschusses der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionellinterfraktionell
Verfasser:1. Tielebein, Björn
2. Lemm, Gordon
3. Wilke, Carsten
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
   Fraktion der Piratenpartei
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Interfraktioneller Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV bildet einen Ausschuss zur Überarbeitung der Geschäftsordnung der BVV sowie zur Bearbeitung von Angelegenheiten, die die GO BVV betreffen oder tangieren.

 

Der Geschäftsordnungsausschuss ist ein ständiger Ausschuss der BVV.

Er besteht aus fünf stimmberechtigten Bezirksverordneten, wobei jede Fraktion ein Ausschussmitglied stellt,  sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Vorstandes der BVV in beratender Funktion.


Begründung:

Der Ältestenrat hat mehrfach über die Notwendigkeit sowie die Konditionen zur Bildung eines Geschäftsordnungsausschusses beraten.

 

Er schlägt der BVV die Bildung eines ständigen Ausschusses für die Dauer der Wahlperiode vor, welcher bei Bedarf tagt.

Bei der Besetzung mit fünf Ausschussmitgliedern erhält jede Fraktion das ihr zustehende Grundmandat.

 
 

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Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin