Drucksache - 0693/VII
Die BVV möge beschließen:
Die BVV bildet einen Ausschuss zur Überarbeitung der Geschäftsordnung der BVV sowie zur Bearbeitung von Angelegenheiten, die die GO BVV betreffen oder tangieren.
Der Geschäftsordnungsausschuss ist ein ständiger Ausschuss der BVV. Er besteht aus fünf stimmberechtigten Bezirksverordneten, wobei jede Fraktion ein Ausschussmitglied stellt, sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Vorstandes der BVV in beratender Funktion. Begründung: Der Ältestenrat hat mehrfach über die Notwendigkeit sowie die Konditionen zur Bildung eines Geschäftsordnungsausschusses beraten.
Er schlägt der BVV die Bildung eines ständigen Ausschusses für die Dauer der Wahlperiode vor, welcher bei Bedarf tagt. |
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Anne Nentwich, BVV L
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