Drucksache - 0591/VII
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.)
Das Bezirksamt ist nicht zuständig für die Kontrolle der Berechnung sozial verträglicher Mieten und Betriebskosten.
Zu 2.)
Die Staatssekretärin für Finanzen teilte in einem Schreiben vom 11. September 2012 mit, dass die soziale Zusammensetzung der Mieterschaft in den Wohngebieten vielfältig ist und die typische Berliner Mischung repräsentiert. Sie rekrutiert sich überwiegend aus mittleren Einkommensschichten. Die Selbstzahlerquote liegt bei rd. 80 %. In den Wohnanlagen leben gleichermaßen Familien mit Kindern und Seniorinnen und Senioren, aber auch junge Auszubildende bzw. Berufsstarter. Nähere Angaben sind nicht bekannt.
Komoß |
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