Drucksache - 0581/VII
Ich frage die Bezirksverordnetenversammlung:
1. Wann damit zu rechnen ist, dass die Live-Übertragung der BVV im Internet auch für die Berufstätigen nachträglich abrufbar ist?
2. Wann ist damit zu rechnen, dass die Blockierung der Aufzeichnung der BVV-Liveübertragung im Internet aufgehoben wird, damit die Bürger diese auch aufzeichnen können, so wie es bei den Übertragungen des Deutschen Bundestages möglich ist?
3. Wann ist damit zu rechnen, dass man die Liveübertragungen der BVV-Sitzungen auch später abrufen und auf dem heimischen Rechner abspeichern kann, wie es bei den Übertragungen des Deutschen Bundestages möglich ist?
4. Sollten 1, 2 oder 3 abgelehnt werden, was ist für jeden Ablehnungspunkt die Begründung?
5. Wenn die Mitschnitt- und Aufzeichnungsmöglichkeit für den Bürger, bzw. der spätere Abruf im Internet, z.B. der gegebenen Antworten in der Bürgerfragestunde, nicht gegeben werden sollte, wäre das Bezirksamt bereit, dem jeweils fragenden Bürger die Antworten schriftlich zu übergeben, denn die/der jeweils Antwortende hat diese ja in der Regel für die Antwort in der BVV vorliegen? Schließlich werden diese für die weitere Arbeit des Fragenden, im Bereich der gestellten Frage, ggf. wichtig sein.
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