Drucksache - 0566/VII  

 
 
Betreff: Zur Konzeption der bürgerlichen, partizipativen Möglichkeiten im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.10.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Bei den bestehenden Partizipationsmöglichkeiten, z. B. der Senioren-BVV oder den Einwohnerversammlungen im Bezirk, fällt auf, dass es sich eher um Anhörungs- und Informationsveranstaltungen handelt, welche als Vorstufe zur Partizipation betrachtet werden können. Echte Partizipation braucht aber Mitbestimmung und Entscheidungskompetenz.

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

 

wird auf die nachfolgende Zusammenfassung der Stellungnahmen aus Abteilungen des Bezirksamtes verwiesen.

 

 

 

Bereich BzBm/ Abteilung SchulSportFinPers

 

aus der Perspektive der Integrationsbeauftragten:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im  Bezirk?

 

Partizipation bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen zu beteiligen und ihnen überall dort, wo es möglich ist, maximalmöglich eine Mitentscheidung einzuräumen.

 

 

1

(The Ladder of Partizipation, Sherry R Arnstein, 1969)

 

 

Im Bezirk gibt es ein gut ausgebautes System aus Vorstufen der Partizipation - angefangen von den meisten Fachausschüssen der BVV über Beiräte und Gremien bis hin zu Vertretungen; Räte und Bürgerinitiativen aller Art, in die sich Vertreter_innen aller Altersgruppen, Herkünfte etc. zusammenschließen, die durch ihre Empfehlungen und Forderungen mit gemeinsam begründeten Anliegen die politischen Entscheidungen des Bezirksamtes im Rahmen der dem Bezirk übertragenen Kompetenzen und Entscheidungsspielräume maßgeblich beeinflussen können.

 

Innerhalb der meisten dieser Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürger ist Partizipation in all ihrer Stufen durchaus gegeben.

Alle diese Vorstufen der Partizipation sind sehr wichtig und es muss vom Fall zu Fall entschieden werden, welche Stufe der Partizipationsleiter genau für den konkreten Entscheidungsgegenstand optimal ist.

 

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Das Bezirksamt ist konsequent bestrebt, so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich, in die Entscheidungsvorbereitungen einzubeziehen und durch Instrumente wie den Bürgerhaushalt oder die schrittweise Einführung der E-Partizipation zur Beteiligung zu motivieren.

 

Dem Bezirksamt ist es bewusst, dass Projekte und Anliegen, die auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens basieren, zu einer stärkeren Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Bezirk führen. Gelungene Beteiligung stärkt die Demokratie und verbessert das Selbstwertgefühl. Daher ist neben der weiteren Förderung von Kooperation und Vernetzung auf allen Ebenen eine Öffentlichkeitsarbeit, die maximal möglich verschiedene Milieus im Bezirk erreicht und sie über die gegebenen Partizipationsmöglichkeiten umfassend informiert, von entscheidender Bedeutung.

 

 

aus der Perspektive der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

Die direkte Beteiligung ist nicht für jeden Bürger und jede Bürgerin in Marzahn-Hellersdorf möglich. Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit können sich, z.B. trotz langjährigem Wohnort in Deutschland, an Wahlen nicht beteiligen. Daher wäre es wichtig, dass die Erhebung von Daten vor Wahlen und zwar aufgeschlüsselt nach Geschlecht vorgenommen wird.

 

Dabei könnten die politisch sich Engagierenden wichtige Zusammenhänge, die sich auf Grund der geschlechterbezogenen und zielgruppenorientierten Ansprache ergeben, erfahren und danach ihre Handlungen zu den jeweiligen Themen ausrichten.

 

Beispiel: Das Wählerinnenforum des Marzahn-Hellersdorfer Frauenbeirates und FrauenNetzes 2011: Hier haben die Politikerinnen und Politiker eine Reihe an Fragen erhalten und die Möglichkeit gehabt, im Vorfeld der anstehenden Wahl, sich zu positionieren und zu artikulieren.

Im kommenden Jahr wäre es eine Option, dass die Politiker_innen nun von sich aus, die daran beteiligt waren, die beiden Frauengremien einladen, um Bilanz zu der Halbzeit der Legislaturperiode und ihrer über zweijährigen Arbeit im Bezirk im Kontext zu den ursprünglich formulierten Fragen zu ziehen.

 

Dieser Schritt basiert auf der indirekten Beteiligung der Frauen und der Fraueninteressen in Marzahn-Hellersdorf durch ihr Wirken im Frauenbeirat, im Netzwerk für Alleinerziehende und auch durch ihre Mitarbeit in den unterschiedlichen bezirklichen Gremien, Initiativen und Organisationen. Dadurch können einerseits die engagierten Bürgerinnen – aber auch Bürger, die sich für Gleichstellung und Frauenförderung einsetzen, inhaltlich Einfluss auf das politische Geschehen im Bezirk nehmen. Andererseits haben die gewählten Politiker_innen die Chance, zu hören, mitten in der laufenden Legislaturperiode, was den Bürger_innen immer noch wichtig ist von den ursprünglich gestellten Fragen, bzw. was sie von den politischen Entscheidungsträger_innen erwarten. Wiederum können sich die Verantwortlichen politischen kommunalen Spitzen selbst positionieren und artikulieren, was ihnen als politisch Verantwortliche überhaupt möglich ist angesichts der haushälterischen Vorgaben bzw. wo sie ihren politischen Schwerpunkt weiterhin setzen werden.

 

Aus der Gleichstellungsperspektive ist die Beteiligung von Interessenverbänden besonders bedeutsam, um nachhaltig und erfolgreich adressieren zu können. Sie verfügen über spezialisiertes Wissen in unterschiedlichen Politik- und Gleichstellungsfeldern und ergänzen somit inhaltlich die politische oder verwaltungstechnische Facharbeit.

Für die direkte wie auch indirekte Beteiligung spielt die personelle Repräsentation in Politik, Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle. Die tatsächliche paritätische Beteiligung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und Funktionen bietet nachhaltigere Ergebnisse, die geschlechtsbezogenen Entscheidungsaspekten Rechnung tragen. Neben Fachwissen spielt Gender-Kompetenz nicht nur in allen Politikfeldern, sondern auch in Gremien und Arbeits- bzw. Projektgruppen eine signifikante Rolle.

Um die Bürgerinnen und Bürger in bestimmte gesellschaftspolitische Thematiken einzubinden, bieten sich auch Online-Befragungen sowie bezirkliche Fragebogenaktionen an, wie zuletzt im Kontext der Frauensporthalle, die von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten initiiert und durchgeführt wurde.

Ebenso könnten im Anschluss der durchgeführten Fragebogenaktionen – online und in Papierform, noch Aktionen – passend zu der Thematik erfolgen, siehe das Beispiel FrauenFitnessTag, an dem die Teilnehmerinnen des Frauensporttages dann explizit  in Interviews zu bestimmten Aspekten im Zusammenhang mit der Thematik Frauen und Sport interviewt wurden sowie einen Kurzfragebogen ausfüllen konnten. Diese Vorgehensweise gibt auch den Bürger_innen die Möglichkeit sich zu beteiligen, die ggf. keinen Internetzugang haben – oder deren orthographischen Kenntnisse nicht ausreichen, um sich schriftlich artikulieren zu können. Da ist das Interview eine gute Möglichkeit, um Bürger_innen zu beteiligen.

Voraussetzung ist, dass die Interviews von fachkundigen und geschulten Personen durchgeführt werden und die Ergebnisse dann sachkundig ausgewertet werden bzw. nach Bedarf auch in einer wissenschaftlichen Betrachtung münden. 

 

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Wie oben beschrieben, bieten sich in unterschiedlichen Fällen Online-Befragungen sowie bezirkliche Fragebogenaktionen oder Ausschreibungen, wie es auch der ausgeschriebene Bürgerhaushalt darstellt, an, um Bürger_innen auf breiter Ebene zu demokratischen Handlungen zu bewegen, um an Demokratieprozessen mitzuwirken.

 

Wichtig dabei ist der Diversity-Aspekt, um vielfältige Interessenvertreterinnen aus unterschiedlichen Bereichen und unter Berücksichtigung der verschiedenen kulturellen sowie sozialen Kontexte, erreichen zu können. 

 

aus der Perspektive des Behindertenbeauftragten:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

Aus Sicht des Behindertenbeauftragten müssen auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention alle öffentlichen Beteiligungsverfahren barrierefrei gestaltet werden, das heißt es muss sichergestellt werden, das bei der Beteiligung von sinnesbeeinträchtigten Personen oder kognitiv eingeschränkten Menschen Kommunikationshilfen zur Verfügung stehen. Medien sollten barrierefrei verfügbar sein. Dies ist zunächst die Grundvoraussetzung für manche Menschen mit Behinderungen, überhaupt partizipieren zu können.

 

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Die Verwendung von haushaltsrelevanten Mitteln könnte zu größeren Teilen über den Ansatz des Bürgerhaushaltes hinweg direkt durch Bürger_innenentscheide bestimmt werden  (z.B. was ist für die Mehrheit der Bürger_innen aus deren Sicht von besonderer Bedeutung?). Die Entscheidung könnten in einzelnen Fällen durch repräsentative Befragungen (ggf. teilweise online) der Bürger_innen herbeigeführt werden.

 

 

Abteilung GesSoz

 

Für die Abt. Gesundheit, Soziales und Planungskoordination können zu den bereits vorhandenen partizipativen Möglichkeiten folgende Einschätzungen gegeben werden:

 

1. Beteiligung an der Aufstellung kommunaler Haushalte (Bürgerhaushalt)

 

Die 8 sozialen Stadtteilzentren (STZ) des Bezirkes unterstützen politische Partizipationsmöglichkeiten der Bürger_innen vor allem im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des bezirklichen Bürgerhaushaltes (BHH). Sie geben den Moderatorinnen und Moderatoren des BHH-Verfahrens sowohl personelle als auch infrastrukturelle Unterstützung.

 

Mit einem BHH-Vorschlag im Stadtteil Mahlsdorf-Süd verbindet sich ein besonderes Beispiel der Entwicklung von Partizipationsmöglichkeiten. Die Bürgerinitiative, welche den Vorschlag „ein Bürgerhaus für Mahlsdorf-Süd“ einbrachte, der im originalen BHH-Verfahren damals wegen fehlender bezirklicher Möglichkeiten abgelehnt werden musste, hat über die BVV und das Bezirksamt Unterstützung für ihre weiteren Bemühungen eingefordert. Inzwischen ist aus der Bürgerinitiative ein Bürgerverein geworden, der es geschafft hat, die Angebote der Träger im Bereich Mahlsdorf-Süd zu vernetzen, selbst Angebote innerhalb der vorhandenen Möglichkeiten zu organisieren sowie regelmäßig Flyer mit den kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten aller Träger zu erstellen und den Bürgerinnen und Bürgern nahe zu bringen. Daneben verfolgt der Verein weiterhin das Ziel, ein Bürgerhaus für Mahlsdorf anzustreben und wird dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes begleitet.

 

 

2. Beteiligung an der Vergabe von Stadtteilbudgets

 

Die Gebiete Marzahn Nord, Mehrower Allee und Hellersdorfer Promenade sind als Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf ausgewiesen (QM-Gebiete). Insbesondere für die Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen zwischen ansässigen Akteurinnen und Akteuren, für die Aktivierung der Bewohnerschaft sowie für die Umsetzung kleinteiliger Baumaßnahmen werden Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese sind entsprechend der vorgegebenen Verfahrensabläufe durch alle Beteiligten fristgerecht in konkrete Projektmaßnahmen zu untersetzen.

 

Um die Mitwirkungsmöglichkeiten vor allem von Bewohner_innen im Quartier zu sichern, sind sie in die Quartiersgremien „Aktionsfondsjury“ und „Quartiersrat“ eingebunden und haben entsprechendes Stimmrecht bei der Vergabe der Fördermittel. Durch deren kontinuierliche Teilnahme an den Quartiersprozessen erweitert sich deren Entscheidungskompetenz, was u.a. ihre Eigenverantwortung stärkt.

In den jeweiligen Quartiersräten sind Bewohner_innen gegenüber den Akteuren mit einer Stimme Mehrheit vertreten. Jedes QR-Mitglied hat eine/n Vertreter_in, der/die im Bedarfsfall zur Projektvotierung nachrückt. Des Weiteren wurden sogenannte „Projektpatenschaften“ installiert, die es den Bewohner_innen ermöglichen, sich Vorort zu den einzelnen Projektverläufen zu informieren, dazu in gegenseitigen Austausch zu treten sowie aktiv an den einzelnen Projekt(weiter-)entwicklungen mitzuwirken.

 

 

3. Unterstützung von Netzwerken und bürgerschaftlichem Engagement:

 

Die acht sozialen STZ werden mit Hilfe von Zuwendungen des Bezirksamtes finanziert. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist es, die Akteure in den Stadtteilen zu vernetzen, damit sie den Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern durch Angebotsabstimmung und Synergieeffekte so gut wie möglich gerecht werden können. Darüber hinaus sind die STZ jeglichem bürgerschaftlichen Engagement gegenüber aufgeschlossen. Die überwiegende Mehrheit der Beratungen und Kurse in den STZ wären nicht realisierbar ohne das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in das gesellschaftliche Leben im Kiez einbringen wollen. Die Besucherinnen und Besucher der STZ werden darüber hinaus in die Angebotsentwicklung einbezogen. Selbsthilfe- und andere Gruppen, Initiativen jeglicher Art finden in den STZ die nötige Infrastruktur sowie personelle Unterstützung, um ihre Ideen und Vorschläge in die Tat umzusetzen.

 

Die Leiterinnen und Leiter der STZ würden den Bürgerinnen und Bürgern gern mehr Möglichkeiten zur Diskussion und Mitwirkung an der Gestaltung der Bezirkspolitik bieten. Vielfach wird bedauert, dass z. B. die Mitglieder der BVV sowohl im Bürgerhaushaltsverfahren als auch in Vorbereitung kommunaler Wahlen den Angeboten zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen in den STZ kaum nachkommen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass es mit Ausnahme des Siedlungsgebietes, vor allem südlich der B1, eine hinreichende sozialräumliche Infrastruktur gibt, die Partizipation in ihren verschiedenen Phasen befördern kann. Sie muss nur genutzt werden.

 

 

 

Abteilung BürgFM

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

Die bestehenden und vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf eingeräumten Partizipationsmöglichkeiten haben sich bewährt und sollten beibehalten werden.

 

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Grundsätzlich ist es immer möglich, bestehende Partizipationsmöglichkeiten auf eine Verbesserung hin zu überprüfen. Hierbei sollten entsprechend dem Anliegen möglichst viele in den Prozess einbezogen werden. Sofern die Fraktion der Piraten konkrete Möglichkeiten der Verbesserung von Partizipation in die Diskussion einbringen möchte, wäre dies sehr willkommen.

 

 

 

Abteilung JugFamWeiKult

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

Bereich Jugend:

 

Nach § 8 SGB VIII bzw. § 5 AG KJHG sollen Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Im Jugendbereich ist es dabei wichtig, Kinder und Jugendliche altersgerecht anzusprechen und sie zeitnah und methodisch entsprechend zu beteiligen.

 

Beteiligung kann in unterschiedlichen Stufen stattfinden (informieren, teilhaben, mitsprechen, mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen, mitentscheiden, bestimmen, umsetzen, selbstverwalten).

 

Im Bereich der Jugendarbeit gelingt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bereits gut. Die Mitarbeiter_innen in JFE`s geben Informationen und bieten vielfältige Möglichkeiten für eine aktive Gestaltung und Mitwirkung im Rahmen des offenen Bereiches, an Projekten, Veranstaltungen u.a.. Sie ermöglichen eine Teilhabe an Freizeitmöglichkeiten, fördern Interessen, unterstützen und begleiten die jungen Menschen, geben Impulse und schaffen einen Rahmen für selbstbewusstes Handeln. Bei der Erarbeitung der „Grundsätze und Richtlinien für die Arbeit in den JFE des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf“ im Jahr 2011 wurden die Notwendigkeit und die Umsetzung von Partizipation in und außerhalb von JFE`s festgeschrieben:

 

Partizipation „ist verpflichtende Querschnittsaufgabe und durchgängiges Handlungsprinzip. Das demokratische Gemeinwesen erfordert mündige, kritikfähige Bürgerinnen und Bürger, die sich um friedliche Konfliktlösungen bemühen und sich für eine verantwortungsvolle Interessenvertretung einsetzen. Junge Menschen verfügen über Ressourcen, um sich an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Jugendfreizeiteinrichtungen bieten Raum und Möglichkeiten. Sie sind somit Lernorte der Verantwortungsübernahme und des selbstbestimmten Handelns. Jugendarbeit stärkt die jungen Menschen darin, Lösungskompetenzen zu erwerben und begleitet und reflektiert Umsetzungsstrategien und dient damit dem Erproben von demokratischen Beteiligungsstrukturen….“

 

Beteiligung nach außen verlangt sowohl von den jungen Menschen als auch den JFE – Mitarbeiter_innen ein hohes Maß an Kompetenzen und Energie, um die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten und einfordern zu können, damit sich diese aktiv in die Mitgestaltung des Umfeldes einbringen können/dürfen. Hier gibt es bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung des öffentlichen Raums, wie Freiflächen- und Fassadengestaltungen, Wege und Straßenüberquerungen, Spiel- und Sportflächen u.ä. noch Reserven, wo Ämter noch intensiver und strukturierter zusammenarbeiten müssen. Dass Kinder und Jugendliche in der Lage sind, ihre Umwelt zu bewerten und mit zu gestalten, wenn sie die Möglichkeit dazu erhalten, ist an Projekten wie Kinderversammlungen, Klimadetektive, Zukunftswerkstätten, U 18 Wahl, Jugendwettbewerb Stadtumbau, jungbewegt, aber auch an Einzelbeispielen der Schulhofgestaltung, der Spielplatzgestaltung (z.B. Roter Platz), der Freiflächengestaltung (Helle Oase) u.a. zu sehen. Schwierig erscheint die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen am Bürgerhaushalt, da hier sehr große Zeitabstände zwischen Idee und einer möglichen Umsetzung vergehen. Aber auch in der Unterstützung von Schüler_innen- und Klassensprecher_innen und den Bezirksschüler_innenausschuss-Mitgliedern gibt es noch Reserven. Negativ wird sich die Streichung der Mittel für den Jugendwettbewerb Stadtumbau nach 10jähriger Laufzeit (hier wurden mit Hilfe einer Jugendjury jährlich ca. 10 Beteiligungsprojekte finanziell unterstützt) und die Einstellung des Jugendwettbewerbes „jungbewegt“ ab 2013 (hier wurden Projekte des freiwilligen Engagements von Jugendlichen unterstützt und begleitet) auf das Engagement der Jugendlichen auswirken. Der ab 2013 neu eingestellte Berliner Jugend-Demokratiefonds wird dies nicht ausgleichen können.

 

Im Bereich der Jugendsozialarbeit gibt es positive Ansätze im Bereich Streetwork und Schulsozialarbeit. Beteiligung heißt hier das Aufzeigen von Möglichkeiten, die intensive Einzel- und Gruppenberatung, aber nicht die Abnahme von Entscheidungen. Streetworker_innen und auch Schulsozialarbeiter_innen unterstützen Kinder, Jugendliche, Schüler_innen, Eltern, Lehrer_innen bei Entscheidungsfindungen, bei der Organisation und Umsetzung von Interessen und Bedarfen.

 

Im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Demokratie- und Engagementförderung von Kindern ein zentraler Bestandteil im Berliner Bildungsprogramm. Das Recht der Kinder auf Mitentscheidung wird bei der Gestaltung des Kita-Alltages beachtet und altersentsprechend umgesetzt. Im Rahmen des Projektes „jungbewegt“ wurde in den letzten 3 Jahren in zwei Modellkitas im Bezirk Beteiligungsprojekte fachlich begleitet und durchgeführt.

 

 

 

 

Im Bereich HzE und EFB

Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden bei der Umsetzung der Hilfen einbezogen. Sie bestimmen mit, welche Hilfe installiert wird und welcher Träger diese Hilfe umsetzt.

 

 

Bereich Weiterbildung und Kultur:

 

Für die Fachbereiche des Amtes Weiterbildung und Kultur gibt es keine direkten und mittelbaren Partizipationsmöglichkeiten. Bestehende freiwillige Zusammenschlüsse, wie z. B. innerhalb der Musikschule (z. B. Elternvertretung, Lehrervertretung und Orchesterrat) haben fachlich, gelegentlich auch bildungspolitisch empfehlenden und beratenden Charakter.

 

Ein Antrags- bzw. Beteiligungsrecht für diese Gremien an den bezirklichen Musikschulen besteht  formal nicht, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Über die Einbeziehung in Einzelfragen entscheiden die bezirklichen Musikschulen in eigener Verantwortung.

 

Eine Teilhabe an den Angeboten der Musikschule und der Volkshochschule ist jedoch für alle Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen offen. Vielfältige Ermäßigungsmöglichkeiten schaffen für die entgeltpflichtige Nutzung dieser Angebote einen leichten Einstieg. Ergänzende Ideen zur Erweiterung von Bildungsangeboten werden gerne aufgegriffen und nach Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten in die Jahresplanungen der Bereiche aufgenommen.

 

Im Bereich Bestandsaufbau der Bibliotheken haben Leser_innen und Besucher_innen die Möglichkeit an den Beratungsplätzen, über die Homepage und über die Wunschbox Medienwünsche zu äußern. Dabei sind konkrete Titelwünsche möglich oder auch Medien zu bestimmten Themen.

 

Im Bereich Veranstaltungen und Klassenführungen werden zu behandelnde Themen vorab mit den Schulen/Lehrer_innen abgesprochen, Titelwünsche werden berücksichtigt und an die besonderen Unterrichtssituationen angepasst.

 

Im Kulturbereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dass freiwillig engagierte Bürger_innen aktiv in das Kulturleben des Bezirkes eingebunden werden und somit  partizipativ Einfluss nehmen.

 

Die Arbeit in Gremien des Kulturbereiches, wie z. B. Kulturbeirat, Kommission für bezirkliche Gedenkorte, Kommission für Kunst am Bau/ Kunst im öffentlichen Raum  ist offen für Anregungen von Bürger_innen, die überwiegend an den Sitzungen teilnehmen können (außer Jury-Sitzungen).

 

Kultureinrichtungen öffnen sich auch gegenüber Bürgerinitiativen oder Projekten im Umfeld z.B. Galerie M gegenüber der Zentreninitiative Marzahner Promenade. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung wurde im März 2010 z.B. eine Bürgerbefragung zu kulturellen Offerten in den bezirklichen Kultureinrichtungen durchgeführt.  Diese kann auf Verlangen eingesehen werden.

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu Konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Bereich Jugend:

 

Beteiligung bedarf vieler kompetenter und engagierter Ansprechpartner_innen, Zeit, Methodenkompetenz und finanzieller Mittel.

 

Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien muss altersgerecht und zeitnah erfolgen. Beteiligung muss frühzeitig ab dem Kindergartenalter erfolgen und sich in Form einer Beteiligungskette durch alle Altersgruppen und Bereiche des Lebens ziehen, somit zur Selbstverständlichkeit werden. Aus diesem Grund ist eine intensive Zusammenarbeit aller Ämter nötig. Gesetzliche Grundlagen zur Beteiligung sind vielfältig vorhanden. Es bedarf struktureller Vereinbarungen und Festlegungen. Deswegen wird vom Jugendamt auf der Grundlage eines Beschlusses  vom Jugendhilfeausschuss eine BA-Vorlage zur „Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf“ auf den Weg gebracht. Anliegen ist es, dass alle Abteilungen ihre Aktivitäten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihrem jeweiligen Bereich beschreiben. Dabei sollen sowohl für den Zeitraum 2010-2012 erfolgte Maßnahmen als auch Planungen für den Zeitraum 2013-2015 aufgezeigt werden. Strukturelle Verankerungen von Beteiligungsprozessen sollen benannt, Vorschläge zu ämterübergreifenden Umsetzungen gemacht und Ansprechparter_innen für Partizipationsprozesse benannt werden. Das Jugendamt wird nach Zuarbeit der Abteilungen eine Übersicht erstellen und Weiterentwicklungsvorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorlegen.

 

 

 

Abteilung WirtStadt

 

1.     Wie bewertet das Bezirksamt die aktuelle Umsetzung von Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk?

 

Die einleitenden Ausführungen zur mündlichen Anfrage berücksichtigen mit den beiden genannten Bürger_innen-Veranstaltungsreihen nur einen sehr kleinen Ausschnitt aus dem  Spektrum der kontinuierlichen Information und Beteiligung.

Zutreffend werden diese genannten Veranstaltungen in starkem Maße zum Austausch von Informationen genutzt. Dies betrifft sowohl das Bedürfnis des Bezirksamtes, unmittelbar über wichtige Belange z.B. in den jeweiligen Stadtteilen zu informieren, aber in gleichem Maße wird dabei auf die Vielfalt der vorab dem Bezirksamt übermittelten Fragen eingegangen.

 

Diese Veranstaltungen informieren das Bezirksamt entsprechend über wichtige Anliegen der Bürger_innen; diese Anliegen werden aufgenommen, geprüft und im Rahmen des Möglichen realisiert.

Der hier besonders zu nennende Bürgerhaushalt stellt insofern bereits einen wichtigen Schritt zur „Partizipation“, d.h. der Mitbestimmung, dar.

 

Neben den genannten Beispielen finden kontinuierlich Partizipationsprozesse statt, so z.B. in der Jugendhilfe oder - sehr bekannt - die Beteiligung in der Bauleitplanung, den Bebauungsplanverfahren.

 

Die aktuelle Umsetzung wird positiv bewertet, auch wenn mit Sicherheit nicht auf dem Status ausgeruht werden sollte.

 

 

2.     Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Partizipationsmöglichkeiten im Bezirk zu verbessern oder neu zu Konzipieren und welche Bemühungen seitens des Bezirksamtes gibt es bereits?

 

Die Verbesserung der Bürgerbeteiligung war ein Teilprojekt im Verfahren „ProDiskurs“ zur Umsetzung von Zielen der Verwaltungsreform im Rahmen des Modellvorhabens „ServiceStadt Berlin 2016“. Die dort erarbeiteten Thesen decken sich im Kern mit dem „Handbuch zur Partizipation“ als Ergebnis einer landesweiten Arbeitsgruppe unter Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Begleitung durch L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.

Dieses im Sommer veröffentlichte Handbuch (Kulturbuchverlag GmbH Berlin, ISBN 978-3-88961-31272) zeigt exemplarisch Formen erfolgreicher Beteiligungsmodelle, gleichzeitig werden aus unmittelbarer Erfahrung Probleme der Umsetzung, die Folgen zu hoher Erwartungshaltungen (auf beiden Seiten) aufgezeigt.

 

Möglichkeiten der Verbesserung bestehen sowohl in der Breite, also dem Spektrum von Maßnahmen und Planungen der Verwaltung, für die Beteiligungsverfahren durchgeführt werden können, als auch in der Tiefe.

 

So ist beispielhaft die Begleitung der Planungen für das Ortsteilzentrum durch eine Akteursrunde aus Vertreter_innen der Einwohnerschaft, der Eigentümer_innen und der Gewerbetreibenden initiiert worden. Dieses Beispiel einer Beteiligung über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus zeigt aber gleichzeitig auch die Begrenzung derartiger Verfahren: der erforderliche, intensive Zeitaufwand lässt nur eine zeitlich befristete Begleitung eines derartigen Verfahrens zu, ohne andere wichtige Pflichtaufgaben zu vernachlässigen.

 

Die Partizipationsmöglichkeiten in den Fachbereichen Grün und Tiefbau sind vielfältig.

 

Im Fachbereich Grün erfolgte bereits der Beteiligungsprozess zur Neuausstattung des Spielplatzes Melanchthonplatz. Zurzeit läuft eine Beteiligung für die Wiedererrichtung der Skateanlage auf dem Spielplatz Wuhletalstraße.

 

Der Fachbereich Tiefbau gestaltet die Einbeziehung der Bürger_innen u.a. in Form von Postwurfsendungen zu geplanten und zum Teil laufenden Baumaßnahmen, es gibt Informationen auf der Internetseite, aktuelle Pressemitteilungen, Anliegerversammlungen bei geplanten größeren Baumaßnahmen oder auch Bürgerversammlungen zu besonderen Eingabeschwerpunkten (z.B. Verkehrssituation im Getreideviertel), die bürgernahe Bearbeitung von Eingaben (zum Teil mit Ortsterminen) und nicht zuletzt auch durch die Bearbeitung der Vorschläge im Bürgerhaushalt.

Material zu „Partizipation“

 

Auszug aus der Präsentation auf dem Projekttag zu ProDiskurs Mai 2011  (Teilprojekt D):

 

Der folgende Text gibt einen wesentlichen Teil der generellen Auffassungen der Führungskräfte des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf zum Thema Weiterentwicklung der Partizipation wieder. Er ist deshalb hier anstelle einer Präambel dokumentiert und bildet den Rahmen für die nachfolgenden Thesen, die die Führungskräfte der 1. Ebene des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf einvernehmlich aufgestellt haben.

 

Auszug aus der Einführung des Handbuches Partizipation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Rohfassung 14.12.2010):

 

„Partizipation ist ein Grundprinzip der Demokratie. Dieses Prinzip beinhaltet das Recht auf Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen, wie den allgemeinen Wahlen oder Volksentscheiden, ebenso wie das Recht zu demonstrieren und zu protestieren. Neben diesen Formen der politischen Partizipation bestehen für Bürger/innen viele weitere Möglichkeiten, auf Entwicklungen im öffentlichen Bereich Einfluss zu nehmen. Oft schließen sie sich dazu in Vereinen, Initiativen oder Interessengruppen zusammen und engagieren sich für ein gemeinsames Anliegen.

 

Bürger/innen haben mittlerweile in vielen Feldern der öffentlichen Planung das Recht, durch Beteiligungsverfahren eingebunden zu werden (Anmerkung: die Begriffe Beteiligung und Partizipation werden im Folgenden synonym verwendet). In der Verwaltung werden diese Verfahren als sehr wertvoll erachtet und zunehmend gefördert.

Tatsache ist jedoch, dass kaum ein Beteiligungsprozess problemlos und unkompliziert durchzuführen ist. Bürger/innen zu beteiligen bedeutet, sich in einen Prozess zu begeben, in dem verschiedene Ansichten und Erwartungen aufeinandertreffen, in dem Diskussionen geführt werden und in dem eine Aushandlung von Planungsinhalten und Vorhaben zugelassen werden muss – mit offenem Ausgang. Die Steuerungsmöglichkeiten der Verwaltung verändern sich dadurch.

 

In einem Beteiligungsverfahren steht der Verwaltung nicht einfach ein monolithischer „Bürgerwillen“ gegenüber. Im Gegenteil, sie hat es oft mit einer Vielzahl von Partikularinteressen zu tun. Es gilt also, Aushandlungsprozesse zu moderieren, Kompromisse zu finden und die divergierenden Interessen auszugleichen.

 

Selbstverständlich verbleibt die Einhaltung von Gesetzesvorgaben, fachlichen und haushaltstechnischen Vorgaben allein bei der Verwaltung. Trotzdem: Beteiligung bedeutet eine Abgabe von Entscheidungskompetenz für die Verwaltung. Dies entbindet sie jedoch nicht von der Verantwortung für das Endergebnis.

 

Die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens kann bedeuten, dass Vorhaben eine lange Planungsphase durchlaufen. Auch ist nicht auszuschließen, dass ein geschlossener Konsens im Nachhinein nochmals in Frage gestellt wird. Doch Bürgerbeteiligung hilft, die Planung auf eine breitere und differenziertere Basis zu stellen.

Am Ende steht ein besseres Ergebnis, das von Vielen getragen und wertgeschätzt wird. Beteiligung stärkt die Demokratie. …“

 

Thesen zum „Nutzen von Bürgerbeteiligung“

?         Durch Bürgerbeteiligung steigen die Akzeptanz von Vorhaben und die Qualität des Planungsergebnisses. Die gesteigerte Akzeptanz ließe sich z.B. durch einen geringeren Vandalismus und eine geringere Zahl von Beschwerden messen.
 

?         Bürgerbeteiligung ermöglicht eine Bedarfsklärung und ermöglicht einen Interessenausgleich. Sie fördert die Kreativität für die (gemeinsame) Entwicklung von Alternativen zur Minimierung von negativer Betroffenheit und die Kompromissbereitschaft.
 

?         Bürgerbeteiligung, wenn sie ernsthaft verfolgt wird, steigert die Glaubwürdigkeit von Politik und Verwaltung.

Thesen zu „Voraussetzungen für erfolgreiche Bürgerbeteiligung“

?         Bürgerbeteiligung ist nur dann erfolgreich, wenn sie „ernst“ gemeint ist und nicht als Alibi-Veranstaltungen (z.B. zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben) eingesetzt wird.
 

?         Bürgerbeteiligung erfordert von Politik und Verwaltung eine inhaltliche Offenheit und Flexibilität gegenüber dem Beteiligungsprozess.
 

?         Bürgerbeteiligung muss vor dem Hintergrund klarer und transparenter „Spielregeln“ und Zielsetzungen erfolgen. Die Spielregeln und Verfahren – und auch die Grenzen der Beteiligung – sind je nach Vorhaben spezifisch festzulegen.

Thesen zu „Ressourcen für Bürgerbeteiligung“

?         Bürgerbeteiligung bindet Ressourcen. Die Führungskräfte gehen davon aus, dass die Ressourcen für Bürgerbeteiligung aus der zur Verfügung stehenden Globalsumme des Bezirkshaushaltes zu finanzieren sind. Eine zusätzliche Finanzierung von Bürgerbeteiligungsvorhaben ist nicht zu erwarten. Dies bedeutet bei einer Ausweitung von Bürgerbeteiligung eine Umschichtung zulasten anderer Aufgaben. Eine Ausweitung von Bürgerbeteiligung halten die Führungskräfte dennoch für sinnvoll.
 

?         Wer Bürgerbeteiligung über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus mit höheren Ansprüchen an die Qualität anwendet, darf im Rahmen der Finanzmittelzuweisung nicht benachteiligt werden. Die Führungskräfte halten deshalb ein separates externes budgetierbares Produkt im Bereich der Standardprodukte für sinnvoll.

?         Bürgerbeteiligung erfordert ein umfassendes Methodenwissen und umfasst vielfältige Aufgaben. Die Führungskräfte halten hierfür die Nutzung eines zentralen Dienstleisters (entweder als interne ämterübergreifende Serviceeinheit oder als externen Dienstleister) für sinnvoll, bei dem diese Kompetenzen gebündelt werden können. Diese Organisationsform hilft, Bürgerbeteiligung wirtschaftlicher durchzuführen.

 

Komoß

 
 

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