Drucksache - 0502/VII
Die Fragen:
1. Wie hat sich die Quote der Rückstellungen für Schulanfänger in Marzahn-Hellersdorf seit 2008 entwickelt, bitte unterteilt nach Jahren in Prozenten und absoluten Zahlen?
2. Wie viele dieser Rückstellungen erfolgten auf der Grundlage des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung und wie viele auf Antrag der Erziehungsberechtigten, bitte ebenfalls unterteilt nach Jahren seit 2008?
3. Wie bewertet das Bezirksamt diese Entwicklung der Rückstellerzahlen?
4. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zu ergreifen, um in diesem Bereich, falls erforderlich, entsprechende Verbesserungen zu erzielen?
werden auf der Grundlage der Zuarbeiten verschiedener Abteilungen des Bezirksamtes wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Zu 2.:
Grundsätzlich erfolgt die Rückstellung nur durch die Schulaufsicht, Voraussetzung dazu ist immer der Antrag der Erziehungsberechtigten.
Im Gesundheitsamt sind keine Angaben vorhanden, ? ob die Erziehungsberechtigten immer den vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) empfohlenen Antrag auf Rückstellung stellen, ? ob der Rückstellungsempfehlung des KJGD gefolgt wird ? ob die Erziehungsberechtigten unabhängig von der Empfehlung des KJGD einen Antrag stellen und inwieweit diesem dann gefolgt wird und ? ob es anderweitige Gründe gibt, weshalb die Schulaufsicht eine Rückstellung für erforderlich hält.
Zu 3.
Die Änderung des § 42 Abs. 3 des Schulgesetzes vom Januar 2010 sieht die Möglichkeit vor, schulpflichtige Kinder auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten von der Schulpflicht um ein Jahr zurückzustellen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine besondere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt.
Festzustellen ist, dass die Anzahl der Schulrücksteller seit 2010 signifikant im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gestiegen sind. Der Anstieg der Schulrücksteller von ca. 10% hat dementsprechend planerische Auswirkungen auf die Kita-Entwicklungsplanung im Bezirk. Neben dem bedarfsgerechten Ausbau von Kita-Plätzen, auf der Grundlage der Kita- Standortnetzes (KEP Stand: Mai 2012), sind diese 10% zusätzlich zu berücksichtigen.
Die jährliche Planung der Anzahl der Schulrücksteller für die Kindertagesstätten ist von einer zeitnahen Bearbeitung der Schulaufsicht, in Zusammenarbeit mit dem KJGD und den Eltern, abhängig und birgt oftmals Probleme hinsichtlich einer fortführenden Betreuung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Platz- und Erziehersituation in den Kitas in sich.
Gemeinsam mit der Schulaufsicht, dem Schulpsychologischen Dienst, dem Jugendamt/ Kita-Bereich, den niedergelassenen Kinderärztinnen/-ärzten und dem multiprofessionellem Team des KJGD werden die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen ausgewertet. Alle Fachleute sind der Meinung, dass im frühen präventiven Bereich bereits sehr viele Angebote zu Förderungen erfolgen und dass trotz dieser bisherigen Interventionen jedoch nicht alle Defizite ausgeglichen werden können. Dem frühen präventiven Bereich, insbesondere der Ansprache der Eltern, sollte mehr Beachtung beigemessen und dieser weiter ausgebaut werden.
Zu 4.:
Das Bezirksamt betrachtet die Inanspruchnahme von Rückstellung als legitimes und vom Gesetzgeber gewünschtes Recht der Eltern. Im Gegenzug zur vorgezogenen Einschulung ermöglichen Rückstellungen eine Berücksichtigung des im Einzelfall vorliegenden Entwicklungsstandes des Kindes.
Aus der Sicht der Abteilung Gesundheit und Soziales gibt es zur Betreuung in Kitas nachfolgende Hinweise: - mehr Plätze in Kindereinrichtungen, insbesondere für Kleinkinder - weitere Intensivierung der Förderung von Sprache und Visuomotorik in den Kindereinrichtungen - weitere Intensivierung der Arbeit zwischen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Kindereinrichtung - Optimierung der Personalausstattung im KJGD für Ärztinnen und Ärzte und medizinische Fachangestellte, damit ein flächendeckendes Angebot der Kita-Früherkennungsuntersuchungen möglich ist.
Komoß |
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