Drucksache - 0481/VII
Die BVV möge beschließen: Im Zusammenhang mit der Neuformulierung der „AV Honorare MuS“ (Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen) in Berlin steht eine Standardisierung der Leistungen der Berliner Musikschulen im Raum. Eine Standardisierung kann dann sinnvoll sein, wenn sie Minima setzt, unter die Umfang und Ausstattung des öffentlichen kommunalen Musikschulangebots nicht sinken sollten. Wird eine Standardisierung aber herangezogen, um den Abbau von noch vorhandenen Leistungen und Angeboten zu begründen, die noch dazu von den Zielgruppen stark nachgefragt werden, so ist sie kontraproduktiv und abzulehnen.
Über 10.000 Kinder und Jugendliche stehen zurzeit bei den bezirklichen Musikschulen Berlins auf Wartelisten, das heißt, sie können ihre musikalischen Fertigkeiten nicht in dem von ihnen gewünschten Maß entwickeln. Wiewohl der Bezirk Marzahn-Hellersdorf mit der Hans-Werner-Henze-Musikschule über die in absoluten Zahlen wie auch relativ zur Bevölkerung kleinste bezirkliche Musikschule Berlins verfügt, steigen auch hier die Zahlen der auf einen Platz Wartenden an. Gerade mit Blick auf den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft hält die BVV Marzahn-Hellersdorf eine Stärkung der musikalischen Erziehung und Ausbildung für geboten. Der musikalische Bereich eröffnet Horizonte und Freiräume und muss daher so leistungsfähig ausgestaltet sein, dass er auch soziale Integrationsaufgaben verstärkt erfüllen kann.
Musik ist ein elementarer Bestandteil des menschlichen Lebens. Musik wird bereits vorgeburtlich erlebt, die Wahrnehmung von Rhythmus, Harmonie und Melodie stimuliert die Entwicklung des menschlichen Gehirns. Die Ausbildung musikalischer Fertigkeiten, von der musikalischen Früherziehung bis hin zur lebenslangen Weiterbildung und Ausübung, stellt somit eine wesentliche Grundlage der menschlichen Kultur dar. Den Zugang zu dieser Kulturform breitesten Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, ist eine Aufgabe, die öffentliche Haushalte im Interesse des Zusammenhalts und der Stabilität unserer Gesellschaft leisten müssen.
Musiklehrerinnen und Musiklehrer tragen wesentlich zur Erfüllung der genannten Aufgaben bei. Ihr Beruf ist ein Stützpfeiler für den Erhalt der kulturellen Landschaft, dennoch müssen Musiklehrerinnen und Musiklehrer ihn seit langem zu großen Teilen unter prekären Bedingungen ausüben. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Haushalte scheint eine Verbesserung dieser Situation in weite Ferne gerückt. Die BVV Marzahn-Hellersdorf erklärt: Eine Ausweitung sozialversicherungspflichtiger Festanstellungsverhältnisse von Musiklehrerinnen und Musiklehrern an öffentlichen kommunalen Musikschulen ist eine Aufgabe, der sich die Politik bei der Aufstellung künftiger Haushalte stellen muss. |
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