Drucksache - 0396/VII
Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Frage 1 Sind die im Bebauungsplan XXI-32 b getroffenen Festlegungen (Gestaltungskanon „Habichtshorst“) zu den Einfriedungen der Grundstücke entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und dem Stadtteilpark „Schmetterlingswiesen“ mit einer immergrünen Laubhecke der Arten Weißbuche, Liguster und Zweigriffiger Weißdorn noch zutreffend? Grundsätzlich dürfen danach keine Nadelgehölze, wie Scheinzypressen oder Lebensbaum (Thuja) gepflanzt werden.
Ja, die getroffenen Festlegungen sind noch zutreffend.
Frage 2 Sollten die Festlegungen noch zutreffen, was wird unternommen, um diese durchzusetzen? Da kein Pflanzgebot festgelegt wurde, besteht von Seiten des Bezirksamtes keine Möglichkeit des Einschreitens, um die im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen durchzusetzen.
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