Drucksache - 0394/VII  

 
 
Betreff: Zur Besetzung der bezirklichen Beiräte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
14.06.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument
Sammelmappe Anlagen 1 bis 4  

Ausschließlich schriftl

Ausschließlich schriftl. Beantwortung der Großen Anfrage Drs.-Nr.: 0394/VII

Zur Besetzung der Bezirklichen Beiräte

 

Sehr geehrte Frau Bernikas,

 

zur Beantwortung der Fragen:

1.      Für welche bezirklichen Beiräte und Beteiligungsgremien wurden in dieser Legislatur Mitglieder berufen bzw. für welche Beiräte sind noch Berufungen geplant?

2.      Wie sind die Auswahl- und Berufungsverfahren gestaltet?

3.      Durch wen erfolgen die Berufungen?

4.            Nach welchen Kriterien erfolgen die Berufungen?

 

wird auf die beigefügten Anlagen 1 – 4 verwiesen. In diesen Anlagen wurden die bezirklichen Beiräte getrennt nach den Abteilungen des Bezirksamtes erfasst. Für die Abteilung Bürgerdienste und Facility Management wird eine Fehlmeldung abgegeben.

Da der Begriff „Beteiligungsgremien“ in der Frage 1 nicht klar definiert war, kann mit dieser Beantwortung der Großen Anfrage keine einheitliche Erfassung für alle Abteilungen des Bezirksamtes vorgelegt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Komoß

 

Anlagen:

 

Anlage 1: BzBm / Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal

Anlage 2: Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination

Anlage 3: Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung

Anlage 4: Abteilung Jugend, Familie, Weiterbildung und Kultur


                            5


Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0394/VII für die BVV am 14.06.2012                                                                                                                Anlage 1

Bereich BzBm / Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal

 

 

Beirat/Gremium 

Gestaltung des Auswahlverfahrens

in Stichpunkten

Berufungen erfolgen ggf. nach Beschluss BA/BVV durch:

Kriterien der Berufung

zu 1.

zu 2.

zu 3.

zu 4.

Beirat für Menschen mit Behinderung

Alle bis zum Ende der letzten Wahlperiode berufenen Beiratsmitglieder wurden schriftlich aufgefordert, ihre weitere Bereitschaft zur Mitarbeit bzw. ihr Ausscheiden aus dem Beirat mitzuteilen.

Alle bisherigen Mitglieder haben ihre weitere Bereitschaft erklärt und sind somit weiterhin in diesem Beirat vertreten. Es wurde lediglich eine Neubesetzung vorgenommen; dazu lag eine Bewerbung vom Behindertendomizil Haus Pappelhof vor. Der Platz war durch Ausscheiden eines Mitgliedes im Mai 2011 frei. Die Anzahl der vom Bezirksamt zu berufenen Mitglieder wurde auf maximal 16 Personen begrenzt.

 

Ständige Gäste sind nicht im Beirat vertreten, aber ausdrücklich erwünscht.

Der Beirat tagt regelmäßig in öffentlicher Sitzung i.d.R. am ersten Montag jedes zweiten Monats unter Einhaltung einer Sommerpause.

Seinen Mitgliedern wird Ehrenamt zuerkannt. Die inhaltliche Arbeit zur Vorbereitung von Sitzungen, Beschlüssen und Empfehlungen erfolgt themenbezogen. Die regelmäßige Teilnahme an den Beiratssitzungen wird erwartet.

 

Gegenwärtig sind 16 stimmberechtigte Mitglieder im Beirat. Dabei handelt es sich um VertreterInnen von Behindertenorganisationen, Einrichtungen und Verbänden, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzen.

Die Geschäftsführung obliegt dem Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes.

Weiterhin können Mitglieder mit beratender Stimme mitarbeiten:

¨       Einzelpersonen insbesondere Angehörige von Menschen mit Behinderung, die im Bezirk ihren Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit nachweisen können

VertreterInnen von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht

Die Berufung erfolgte durch das Bezirksamt (BA-Vorlage 0023/IV vom 17.01.2012)  und wurde der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Zum Mitglied des Beirates können Personen berufen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Marzahn-Hellersdorf haben.

Neue Mitglieder werden auf Antrag aufgenommen, wenn die einfache Mehrheit der an der Abstimmung beteiligten Beiratsmitglieder dafür votiert. Das neue Mitglied muss sich zu den Grundlagen und den Zielsetzungen des Beirates bekennen.

 

Frauenbeirat

 

1.       Der Beirat setzt sich aus mindestens 11 berufenen Frauen und mindestens 9 ständigen weiblichen Gästen zusammen.

2.       Die Mitglieder des Beirats werden vom Bezirksamt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

3.       Ständige Gäste werden durch den Frauenbeirat benannt.

4.       Die/ der Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Menschen mit Behinderung kann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

5.       Berufene Mitglieder und ständige Gäste des Beirats sind Frauen, die im Bezirk leben oder arbeiten. Diese Frauen zeichnen sich durch Fachkompetenz und gesellschaftliches Engagement in der sozialen Arbeit, in der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung aus. Berufene Mitglieder und ständige Gäste sind gleichermaßen zur gewissenhaften Mitarbeit verpflichtet.

6.       Berufene Mitglieder, die in Körperschaften tätig sind, nehmen ihre Mitgliedschaft ausschließlich in persönlicher Verantwortung wahr und nicht als Vertreterin der Körperschaft.

7.       Berufene Mitglieder können auf eigenen Wunsch, auf Vorschlag des Frauenbeirates oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe vom Bezirksamt wieder abberufen werden, (was der Bezirksverordnetenversammlung per Vorlage zur Kenntnis gegeben werden muss). Bei Ausscheiden von Mitgliedern sind Nachfolgerinnen zu benennen.

Berufene Mitglieder, die mehr als ? der Sitzungen fehlen, erhalten den Status eines ständigen Gastes. An Ihrer Stelle kann eine andere Frau berufen werden. Die Feststellung der Anwesenheit beginnt nach 12 Monaten und erfolgt ein Mal jährlich zum Jahresende.

8.       Der Status des ständigen Gastes kann auf eigenen Wunsch oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch den Frauenbeirat wieder aufgehoben werden.

9.       Die Geschäftsführung obliegt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

 

Die Berufung erfolgte durch das Bezirksamt und wurde der BVV zur Kenntnis gegeben.

( BA-Vorlage Nr. 0005/IV vom 13.12.2011)

Die Auswahl der Frauen für die Berufung im Frauenbeirat Marzahn-Hellersdorf für die neue Legislaturperiode 2011-2016 erfolgt auf der Grundlage des Selbstverständnisses, dass die im Frauenbeirat versammelten Frauen, die Vielschichtigkeit der Interessen und Wirkungsebenen bzw. Lebenszusammenhänge der weiblichen Bevölkerung in Marzahn-Hellersdorf repräsentieren. Die Frauen, die im Frauenbeirat berufen werden sind somit stimmberechtigt bei Entscheidungen im Hinblick auf den nachfolgenden Auftrag, den der Frauenbeirat als beratendes Gremium gegenüber dem Bezirksamt einnimmt:„ Der Frauenbeirat verfolgt das Ziel, den Blick von Frauen in die ökonomischen, politischen und sozialen Gestaltungsprozesse im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einzubringen und die Öffentlichkeit für kritisch-weibliche Sichten auf Gleichberechtigung, Gleichstellung und Geschlechterdemokratie zu sensibilisieren“.

 

Integrationsbeirat des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf

Entsprechend der Beschlussfassung zur Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Integrationsbeirates zum fachlichen Beratungsgremium des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf in Umsetzung des Bezirklichen Integrationsprogramms (BA-Vorlage Nr. 0085/IV) wurde die Bewerbung um Mitgliedschaft im Beirat am 06.02.2012 öffentlich ausgeschrieben. In der Pressemitteilung wurden die Aufgabenstellung und die Arbeitsweise des Beirates sowie die Anforderungen an seine 15 stimmberechtigten Mitglieder benannt.

 

Aus dem Ausschreibungstext, veröffentlicht am 02.02.212:

„Als fachliches Beratungsgremium des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf unter dem Vorsitz des Bezirksbürgermeisters wird er die Umsetzung des Integrationsprogramms und seiner Fortschreibung aus Sichtperspektive der Migrant_innen begleiten und sich für die Durchsetzung berechtigter Forderungen von Migrant_innen und Migrant_innengruppen einsetzen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus. 

 

Der Beirat tagt im Plenum maximal 10 x Jahr. Seinen Mitgliedern wird Ehrenamt zuerkannt. Die inhaltliche Arbeit zur Vorbereitung von Sitzungen, Beschlüssen und Empfehlungen erfolgt  themenbezogen in selbständig arbeitenden beiratsinternen Arbeitsgruppen, die für sich gesonderte Termine festlegen. Die regelmäßige Teilnahme an den Beiratssitzungen und das Engagement in mindestens einer Arbeitsgruppe werden erwartet.

 

Es werden Interessierte – insbesondere solche mit eigenem Migrationshintergrund – für die Mitarbeit im Integrationsbeirat gesucht, die mindestens 16 Jahre alt sind, in Marzahn-Hellersdorf  leben oder arbeiten und bereit sind, sich aktiv in die Gestaltung der bezirklichen Integrationsarbeit im Sinne der im Bezirklichen Integrationsprogramm festgehaltenen Grundsätze und Zielsetzungen zu engagieren. Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bereich Migration und Integration sind erwünscht.“

 

 

Die Berufung erfolgte durch das Bezirksamt und wurde der BVV zur Kenntnis gegeben.

(BA-Vorlage 0137/IV vom 17.04.2012)

Bei der Erstellung der Vorschlagsliste zur Berufung wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

 

a) Qualifikation und fachliche Eignung zur Abdeckung von unterschiedlichen Themenfeldern des Bezirklichen Integrationsprogramms;

b) Zugang zu Migrant_innengruppen und deren informellen Netzen;

c) Engagement und bisherige Mitwirkungsintensität  bei Vorhaben des Beirates sowie aktive Mitarbeit in den bisherigen Arbeitsgruppen des Beirates bei erneuter Bewerbung; 

d) Vernetzung in der bezirklichen Struktur der Migrationsarbeit sowie in der bezirklichen soziokulturellen Infrastruktur;

e) Verteilung der Wirkungsebenen der Bewerber_innen in beiden Bezirksteilen Marzahn und Hellersdorf.

 

Eine Personalunion von Mitgliedern des Integrationsausschusses der BVV und des Integrationsbeirates des Bezirksamtes wurde vermieden, um die Partizipationschancen von Migrant_innen nicht einzuschränken und auf einige wenige Personen zu beschränken.

 

Kleingartenbeirat

(BA-Vorlage 0067/I vom 20.01.2001 – Gründung des Kleingartenbeirats)

keine Berufung

Neubenennung der Mitglieder des Kleingartenbeirats

(BA-Vorlage 0027/IV vom 29.11.2011, BVV zur Kenntnis gegeben)

 

entfällt

                            5


Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0394/VII für die BVV am 14.06.2012                                                                                                                Anlage 2

Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination

 

 

Beirat/Gremium 

Gesetzl. Grundlage o.ä.

z.B. BA-Vorlagen

Gestaltung des Auswahlverfahrens

in Stichpunkten

Berufungen erfolgen ggf. nach Beschluss BA/BVV durch:

Kriterien der Berufung

Sozialhilfebeirat

§ 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG,

§ 12 Abs. 2  Nr. 11, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 BezVG

- Fraktionen der BVV nominieren

  Kandidaten zur Besetzung der 3

  Stellen Bezirksverordnete,

- Gewerkschaften sowie Organisationen

  und Vereine die im Bezirk tätig sind

  werden um Einreichung personeller

  Vorschläge gebeten,

- Wahl durch die  BVV für die Dauer

  von 2 Jahren  

Beschluss der BVV  Drs.Nr. 2032/VI am 16.12.2010 für den Sozialhilfebeirat für die Amtszeit ab 2011

Berufen werden – neben den 3 Bezirksverordneten- sozial erfahrene Dritte, nämlich ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften und drei Vertreter/innen von Vereinigungen die Hilfebedürftige betreuen und zwei Vertreter/innen von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 Partizipations- und Integrationsgesetz einsetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beirat zur Umsetzung der Altenplanung

- Vorlage zur Kenntnisnahme durch die BVV/ Drucksache Nr.: 0177/VI

- Berufung der Mitglieder in den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung für die Legislaturperiode 2011 - 2016 (BA-Vorlage Nr. 0055/IV)

In den Beirat berufen wurden die Gleichstellungsbeauftragte, die Integrationsbeauftragte, der Behindertenbeauftragte, Vertreter/innen der zuständigen BVV - Ausschüsse sowie der bez. Seniorenvertretung, die Sprecherinnen der drei Interessen -verbünde im bez. Netzwerk im Alter.

 

Ferner Vertreter/innen der in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren erfahrenen und im Bezirk wirkenden Wohlfahrtsverbände sowie externe Sachverständige für das Aufgabengebiet Altenplanung, die hierfür auf Anfrage durch die Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Planungskoordination von ihrer Organisation benannt worden sind.

Persönlich mitwirkende BA-Mitglieder oder von ihnen mit ihrer Vertretung im Altenbeirat beauftragte Mitarbeiter/innen der Verwaltung gehören dem Beirat "qua Amt" an.

 

Die Berufung weiterer Beiratsmitglieder erfolgt durch die Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und

Planungskoordina-tion.

Zuständigkeit für die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren im Rahmen des jeweiligen Aufgabengebietes in der Verwaltung .

 

Erfahrungen in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren -

Sachverstand für das Aufgabengebiet Altenplanung.

Psychiatriebeirat

Gesetz für psychisch Kranke § 6 (PsychKG); Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst § 3 (4) (GDG)

In die Arbeit des Beirates werden Vertreterinnen/Vertreter der Versorgungsträger (psychiatrischen Pflichtversorgung) und Kostenträger, der zuständigen kommunalen Ämter, der Angehörigen und Psychiatrieerfahrene einbezogen.

Der Psychiatriebeirat ist vor grundsätzlichen Planungs- und Strukturentscheidungen zu hören und er berät das für Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes in allen Fragen der Strukturentwicklung und psychiatrischen Versorgung.

Berufung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. In jeder Legislaturperiode erfolgt eine Neukonstituierung des Beirates. Die Mitglieder werden durch das für Gesundheit zuständige Mitglied des Bezirksamtes berufen.

Berufene Mitglieder sind u. a.: Vertreter/Vertreterinnen des klinischen, komplementären und ambulanten Bereiches, Psychiatrieerfahrene und –betroffene, Angehörige, Kostenträger;

bei Bedarf können weitere sachverständige Personen hinzugezogen werden.

Krankenhausbeirat der Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf

Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirkes M-H geht auf eine Gesellschaftsgründung gemäß § 1

Krankenhausunternehmensgesetz vom 30. November 2000 zurück.

 

 

Krankenhausunternehmensgesetz, § 4 Abs. 1 regelt Aufgaben des Krankenhausbeirates wie folgt:

„…Der Beirat wird mindestens zweimal jährlich über wichtige Strukturfragen und Investitionsvorhaben informiert. Er erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Vor Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in der Region haben, ist dem Krankenhausbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, die an die Geschäftsführung der Gesellschaft weiterzuleiten ist.

  (2) Die Beiräte geben sich eine einheitliche Geschäftsordnung.

Das Krankenhausunternehmensgesetz bestimmt in § 4 Abs. 1 [Beiräte] zur Zusammensetzung des Krankenhausbeirates:

  (1) Die Gesellschaft bildet für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser befinden, zur Beratung einen Beirat. Der Beirat besteht aus dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Bezirksamtes (Vorsitz), fünf Bezirksverordneten des Bezirks und sechs Beschäftigten des Krankenhausbetriebes. Sofern es in einem Bezirk mehrere Krankenhäuser gibt, werden von jedem Krankenhaus Beschäftigte entsandt, insgesamt jedoch nicht mehr als sechs Beschäftigte.

Keine Berufung.

Entfällt.

Die Entsendung durch BVV - Fraktionen und Krankenhausbetrieb liegt in deren Verantwortung.

 

 


Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0394/VII für die BVV am 14.06.2012                                                                                                                Anlage 3

Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

Beirat/Gremium 

Gestaltung des Auswahlverfahrens

in Stichpunkten

Berufungen erfolgen ggf. nach Beschluss BA/BVV durch:

Kriterien der Berufung

zu 1.

zu 2.

zu 3.

zu 4.

Akteursrunde Marzahner Promenade (! wurde in letzter WP. gegründet jedoch fortgeführt)

 

-          Beirat „Akteursrunde Marzahner Promenade“ gibt sich GO, in der in § 1 die Mitglieder aufgezählt sind.

-          Mitglieder erklären schriftlich die Anerkenntnis

-          Weitere Mitglieder können mit mehrheitlichen Votum (2/3) aufgenommen werden

-          Mitglieder wählen jährlich eine/n Sprecher/in und Vertreter, der als direkter Ansprechpartner für das BA fungiert

-           

durch BA-Beschluss Nr. 950/III am 1.12.2009 – BVV-DS 1610/VI

Berufung erfolgt auf Grundlage der GO

Akteursrunde „Ortsteilzentrum Mahlsdorf“ (! wurde in letzter WP. gegründet jedoch fortgeführt)

(1) Mitglieder der Akteursrunde „Ortsteilzentrum Mahlsdorf“ können natürliche und juristische Personen, insbesondere Bewohner/innen, Institutionen, Vereinen, Gewerbetreibende und Eigentümer/innen, sein, die unmittelbar Anlieger/innen des Ortsteils Mahlsdorf sind und/oder in Wahrnehmung ihrer wesentlichen Aufgaben den Bewohner/innen und Nutzer/innen des Ortsteils Mahlsdorf dienen.

 

(2) Mitglied ist die juristische Person. Diese benennt eine/n ständige/n Vertreter/in und eine/n Stellvertreter/in namentlich. Die Teilnahme an den Sitzungen der Akteursrunde regeln die ständigen Vertreter/innen und Stellvertreter/innen selbständig. Den Mitgliedern aus der Gruppe der Bewohner/innen, Gewerbetreibenden und Eigentümer/innen muss kein/e direkte/r Stellvertreter/in namentlich zugeordnet werden. Ist ein Mitglied an der Sitzungsteilnahme verhindert, kann es für seine Vertretung sorgen.

 

(3) Über die Mitgliedschaft in der Akteursrunde entscheidet das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin im Losverfahren. Ausgelost werden 10 Vertreter/innen aus der jeweiligen Gruppe. Soweit weniger als 10 Bewerber/innen der jeweiligen Gruppe zur Verfügung stehen, werden diese unmittelbar Mitglied.

 

(4) Die Bereitschaft zur Mitgliedschaft ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Bezirksamt, Abteilung Ökologische Stadtentwicklung, zu erklären. Mit der Erklärung erkennt das Mitglied die Geschäftsordnung der Akteursrunde als verbindlich an.

 

BA-Beschluss Nr. 128/III – BVV-DS 2047/VI

Berufung erfolgt auf Grundlage der GO

AG ÖPNV (in BA-Sg. 26.06.2012)

 

Mitglieder werden per BA-Beschluss festgelegt

BA-Vorlage Nr. 83/VI

Mitarbeiter/innen der BVG, SenStadt, BA

Spielplatzkommission (in BA-Sg. am 19.06.2012)

Die Mitarbeiter/innen des Bezirksamtes werden durch die/dem Leiterin/ Leiter der Abteilung zur Mitarbeit in der Spielplatzkommission verpflichtet.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendhilfeausschusses und anderer demokratisch gewählter Gremien (Bezirkselternausschuss) werden durch die jeweiligen Gremien durch Wahl in die Kommission entsandt.

Sachverständige Bürgerinnen und Bürger können ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Spielplatzkommission bekunden und werden durch den Vorsitzenden als Gäste eingeladen.

 

BA-Vorlage Nr. 183/VI

Bezirksstadtrat/rätin für Wirtschaft und Stadtentwicklung (Vorsitzende/r)

- Leiter/in des UmNat

- Leiter/in des TLA

-Vertreter der Abt. JugFamWeiKu

- Vertreterin der Abt. GesSoz

- Eine Vertreterin Abt. SSF und Personal

- Eine Vertreterin des Jugendhilfeausschuss

- Mitglied des Bezirkselternausschusses

- Mitglieder des Bezirkskitaausschusses

Steuerungsrunde des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit Marzahn-Hellersdorf (BBWA MH, wurde 1999 gegründet und seitdem fortgeführt)

-          BBWA MH: freiwilliger Zusammenschluss von Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und der , Sozialpartner

-          Steuerungsrunde als Entscheidungsgremium des BBWA MH gibt sich eine GO; unter Pkt. 1 der GO sind die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder aufgelistet

-          AkteurInnen erklären mit Unterschrift die Bereitschaft zur Mitgliedschaft (Bereitschaftserklärung ist Anlage zur GO)

-          Beschlüsse zur Änderung der Geschäftsordnung und / oder zur Aufnahme neuer Mitglieder werden nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gefasst

-          Leitung der Steuerungsrunde obliegt dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stellvertretung nimmt die Bezirksbürgermeister / Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Finanzen und Personal wahr

 

Fortführung des BBWA MH in neuer Legislaturperiode: BA-Beschluss 0014/VI vom 29.11.2011

Berufung erfolgt auf Grundlage der GO

 


Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0394/VII für die BVV am 14.06.2012                                                                                                                Anlage 4

Abteilung Jugend, Familie, Weiterbildung und Kultur

 

 

Beirat/Gremium 

Gestaltung des Auswahlverfahrens

in Stichpunkten

Berufungen erfolgen ggf. nach Beschluss BA/BVV durch:

Kriterien der Berufung

zu 1.

zu 2.

zu 3.

zu 4.

Kulturbeirat

Die Auswahl der bezirklichen Mitglieder des Kulturbeirates ergibt sich durch die fachliche Zuständigkeit, die externen Mitglieder werden durch direkte Ansprache gewonnen. In diesem Jahr konnten einige neue Mitglieder geworben werden, die weitere Themen abdecken.

Die Berufung erfolgte mittels Überreichung der Berufungsurkunden an die Mitglieder durch die zuständige Bezirksstadträtin in der Kulturbeiratssitzung am 23.05.12.

 

Die Mitglieder des Kulturbeirates werden durch den zuständigen Bezirkstadtrat/die zuständige Bezirkstadträtin für Kultur berufen.

BA-Vorlage 0082/IV

vom 24.01.2012

Hauptkriterien für die Berufung der Mitglieder sind fachliche Zuständigkeit, Professionalität, Erfahrung und umfassendes Wissen um die Thematik von Kunst und Kultur sowie die Verankerung in der bezirklichen Kulturlandschaft.

Kommission Kunst im öffentlichen Raum 

Die Auswahl der bezirklichen Mitglieder der bezirklichen Kommission für Kunst im öffentlichen Raum ergibt sich durch die fachliche Zuständigkeit der zuständigen Fachämter, die externen Mitglieder werden durch direkte Ansprache gewonnen.

Am 26. Juli wird die erste konstituierende Sitzung stattfinden, dann sollen die Mitglieder der Kommission Kunst im öffentlichen Raum Marzahn-Hellersdorf berufen werden.

 

 

             

Die Vertreter/innen der Fachämter  werden durch den jeweils zuständigen Bezirkstadtrat/die zuständige Bezirkstadträtin benannt.

Die Künstlerinnen und Künstler, Architekt/in und Kunstsachverständige/r werden durch den zuständigen Bezirkstadtrat/die zuständige Bezirkstadträtin für Kultur berufen.

BA-Vorlage 0093/IV

vom 08.05.2012

Grundlage für die Berufung der bezirklichen Mitglieder ist deren fachliche Zuständigkeit.

Hauptkriterien für die Berufung der externen Mitglieder sind Professionalität, Erfahrung und umfassendes Wissen um die Thematik Kunst im öffentlichen Raum

Kommission Gedenkorte
 

In der Kommission sind Vertreter der Bereiche des Bezirksamts vertreten, die mit der Frage von Gedenkorten befasst sind (Kultur/Geschichte, Stadtentwicklung/Denkmalpflege). Dazu kommen unabhängige Experten, die durch direkte Ansprache gewonnen werden. Die Mitglieder der Kommission Gedenkorte wurden in der letzten Sitzung der Kommission am 09.05.12 berufen.
 

             

Vorsitzende der Kommission Gedenkorte sind Juliane Witt, Bezirksstadträtin für Jugend und Familie, Weiterbildung und Kultur sowie Christian Gräff, Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung. Die Vertreter/innen der Fachämter  werden durch den jeweils zuständigen Bezirkstadtrat/die zuständige Bezirkstadträtin berufen.

BA-Vorlage 0092/IV

vom 20.03.2012

Hauptkriterien für die Berufung der  Mitglieder sind  fachliche Zuständigkeit sowie Professionalität, Erfahrung und umfassendes Wissen um die Thematik Gedenkorte Bezirksgeschichte und historische Zusammenhänge.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beirat FFM
 

Der Beirat des FFM wird besetzt mit aktiven Bürgern, Vertretern der BVV-Fraktionen, Vertreter der Ämter Jugend und Kultur als Nutzer und Unterstützern aus der bezirklichen Wirtschaft. 

 

             

Der Beirat des FFM ist mit den neu benannten Mitgliedern der Fraktionen am 4. Juni mit einer ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode gestartet. Es fand keine extra Berufung statt, weitere Mitstreiter sind willkommen.

Eine Aktualisierung der Geschäftsordnung erfolgt im Jahr 2012.

BA-Vorlage 286/III

vom 21.08.2007

Hauptkriterien sind fachlicher Bezug zum FFM, Engagement für die Entwicklung des Standortes, Bereitschaft zur Ideenentwicklung und zum Mitwirken an den Angeboten.
 

 

 

 
 

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