Drucksache - 0152/VII-2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Vorsteherin der BVV schriftlich über folgende Tätigkeiten zu unterrichten: · unselbstständige oder selbstständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften, · Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden, · Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Marzahn-Hellersdorf gegeben ist. Änderungen sind der Vorsteherin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht. Begründung:
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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