Kleine Anfrage - KA-415/VII  

 
 
Nummer:KA-415/VIIEingang:19.01.2015
Eingereicht durch:Kern, Bernadette
Weitergabe:19.01.2015
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:09.02.2015
Antwort von:BzStR WirtStadtBeantwortet:09.02.2015
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:09.02.2015
  Erfasst:09.02.2015
  Geändert:
 
Betreff:Zur IGA 2017 - Vandalismus auf dem IGA-Gelände - Stand der Altlastenerkundung
Anlagen:
Anfrage Frau Kern PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtStadt PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Vandalismus und Sachbeschädigung auf dem Gelände der geplanten IGA 2017 haben 2014 stark zugenommen. Bauzäune werden aufgerissen, Gebäude beschädigt und im Dezember wurden sogar zwei Bagger auf dem Gelände stark beschädigt, einer angezündet, Flüssigkeit ist ausgetreten, die zur Kontamination des Bodens und der wasserführenden Schichten führen kann.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welches Ausmaß hat die Sachbeschädigung auf dem IGA-Gelände bis heute angenommen? Welche Beschädigungen sind bis heute festgestellt worden? Wie hoch ist der entstandene Sachschaden im Einzelnen und insgesamt und wer kommtr die Schäden auf?

 

  1. Seit wann sind polizeiliche Ermittlungen aufgenommen worden wegen anhaltendem Vandalismus? Gibt es inzwischen erste Hinweise auf die Täter?

 

  1. Gibt es Indizien dafür, die den Schluss zulassen, dass es sich um politisch motivierte Aktionen handeln kann, die zum Ziel haben, die Durchführung der IGA 2017 zu verhindern oder sind es Aktionen, um insgesamt Unruhe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu schüren? 

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk ggf. zusammen mit dem Senat ergriffen, um zunehmenden Vandalismus“ auf dem Gelände abzuwehren und die fristgerechte Eröffnung und Durchführung der IGA 2017 zu sichern?

(Zu erwarten ist ggf., dass die Aktionen bis zum geplanten Start der IGA 2017 an Schärfe weiter zunehmen werden.)

 

  1. Welche Flüssigkeit ist im Dezember 2014 aus beschädigten Baggern ausgetreten? Gibt es Indizien, dass die Bodenverunreinigung bewusst herbeigeführt worden ist? Ist der kontaminierte Boden inzwischen vollständig beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt?

 

  1. Wie ist der Sachstand der Altlastenerkundung auf dem Gelände der IGA? Ist das Gelände systematisch und auf welche möglichen Kontaminationen untersucht worden? Welches Institut hat mit welchem Auftrag konkret die Analysen ausgeführt mit welchen Ergebnissen? Kann eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden? Wie sieht ggf. die Maßnahmenplanung aus, um Gefährdungen von Mensch und Natur vorzubeugen? 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.             

 

  1. Welches Ausmaß hat die Sachbeschädigung auf dem IGA-Gelände bis heute angenommen? Welche Beschädigungen sind bis heute festgestellt worden? Wie hoch ist der entstandene Sachschaden im Einzelnen und insgesamt und wer kommt für die Schäden auf?

    Bisher festgestellte Vorfälle wurden von der Grün Berlin GmbH zur Anzeige gebracht. Die bisherigen Schäden werden auf ca. 5.000 EUR geschätzt. Für die entstandenen Schäden muss die Grün Berlin GmbH aufkommen.

 

  1. Seit wann sind polizeiliche Ermittlungen aufgenommen worden wegen anhaltendem Vandalismus? Gibt es inzwischen erste Hinweise auf die Täter?

    Die erste Anzeige wegen Sachbeschädigung wurde am 28.11.14 gegen Unbekannt gestellt. Der Grün Berlin GmbH und dem Bezirksamt liegen keine Hinweise über die Täter vor.
     
  2. Gibt es Indizien dafür, die den Schluss zulassen, dass es sich um politisch motivierte Aktionen handeln kann, die zum Ziel haben, die Durchführung der IGA 2017 zu verhindern oder sind es Aktionen, um insgesamt Unruhe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu schüren?

    Hierüber gibt es bisher keine Erkenntnisse.

 

  1. Welche Maßnahmen hat der Bezirk ggf. zusammen mit dem Senat ergriffen, um zunehmenden „Vandalismus“ auf dem Gelände abzuwehren und die fristgerechte Eröffnung und Durchführung der IGA 2017 zu sichern?

(Zu erwarten ist ggf., dass die Aktionen bis zum geplanten Start der IGA 2017 an Schärfe zunehmen werden.)weiter

Die Schäden entstehen auf Flächen, die vom Nutzungsvertrag zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfasst sind. Für Maßnahmen ist daher die Grün Berlin GmbH zuständig. Grün Berlin und IGA Berlin 2017 GmbH haben die Bestreifungen des Geländes entlang das Bauzaunes verstärkt. In Teilbereichen wurde der Bauzaun bereits jetzt durch den widerstandsfähigeren Gittermattenzaun der IGA ersetzt.

 

  1. Welche Flüssigkeit ist im Dezember 2014 aus beschädigten Baggern ausgetreten? Gibt es Indizien, dass die Bodenverunreinigung bewusst herbeigeführt worden ist? Ist der kontaminierte Boden inzwischen vollständig beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt?

    Bei der festgestellten Flüssigkeit handelt es sich während des Brands ausgetretene Betriebsflüssigkeit des Baggers – vermutlich Hydraulik- und Motorenöl. Es sind keine Indizien bekannt, die eine bewusste Herbeiführung der Bodenverunreinigung vermuten lassen. Der Bodenbereich um den Bagger wurde in Rücksprache mit dem Umwelt- und Naturschutzamt abgetragen und wird nach der Beprobung fachgerecht entsorgt.

 

  1. Wie ist der Sachstand der Altlastenerkundung auf dem Gelände der IGA? Ist das Gelände systematisch und auf welche möglichen Kontaminationen untersucht worden? Welches Institut hat mit welchem Auftrag konkret die Analysen ausgeführt mit welchen Ergebnissen? Kann eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden? Wie sieht ggf. die Maßnahmenplanung aus, um Gefährdungen von Mensch und Natur vorzubeugen?

    Das Umwelt- und Naturschutzamt stellt fest, dass auf großen Teilflächen kein Altlastenverdacht besteht. Trotzdem erfolgt in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt und der Abfallbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt baubegleitend regelmäßig vorlaufend vor erforderlichen Eingriffen eine Altlastenerkundung. Die Fa. uabg ist mit der baubegleitenden Analytik beauftragt. Eine Grundwassergefährdung ist aufgrund der aktuellen Erkenntnislage nicht gegeben. Sollten zukünftig Gegenmaßnahmen bei erfassten Belastungen nötig sein, so werden selbstverständlich die einschlägigen Regelungen (z.B. BBodSchG) bei der Planung und Ausführung beachtet werden.-

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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