Kleine Anfrage - KA-209/VII  

 
 
Nummer:KA-209/VIIEingang:11.06.2013
Eingereicht durch:Geppert, Marcel
Weitergabe:11.06.2013
Fraktion:Fraktion der PiratenparteiFälligkeit:02.07.2013
Antwort von:BzBm/BzStR SchulSportFinPersBeantwortet:25.06.2013
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:25.06.2013
  Erfasst:25.06.2013
  Geändert:
 
Betreff:Zum Recherchieren von Personal und Bewerbern in sozialen Netzwerken
Anlagen:
Anfrage Herr Geppert PDF-Dokument
Antwort BzBm/BzStar SchulSportFinPers PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurde in der Vergangenheit bei Personalangelegenheiten auf Daten aus privaten Accounts von Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Auszubildenden oder Bewerber*innen in sozialen Netzwerken zurückgegriffen?
     
  2. Wenn ja, in welchen Fällen (bspw. Einstellung, Beförderung, Verfolgung von Vergehen, Sanktionen etc.) war dies der Fall?
     
  3. Wenn ja, wurden die Betroffenen hierüber informiert?
     
  4. Kann sich das Bezirksamt vorstellen diese Form der Datenerhebung in Zukunft einzusetzen?
     
  5. Wenn ja, in welchen Fällen?
     
  6. Wenn nein, kann dies für die Zukunft gänzlich ausgeschlossen werden?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft:

zu 1. Wurde in der Vergangenheit bei Personalangelegenheiten auf Daten aus privaten Accounts von Mitarbeitern/-innen der Verwaltung, Auszubildenden oder Bewerber/innen in sozialen Netzwerken zurückgegriffen?

Derartige Vorfälle sind im Bezirksamt nicht bekannt.

zu 2. Wenn ja, in welchen Fällen (bspw. Einstellung, Beförderung, Verfolgung von Vergehen, Sanktionen etc.) war dies der Fall?

Entfällt

zu 3. Wenn ja, wurden die Betroffenen hierüber informiert?

Entfällt

zu 4. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, diese Form der Datenerhebung in Zukunft einzusetzen?

Nein                                                                                                                                                          .

zu 5. Wenn ja, in welchen Fällen?

Entfällt

zu 6. Wenn nein, kann dies für die Zukunft gänzlich ausgeschlossen werden?

Die Dienstkräfte des StDPersFin haben keine Arbeitsanweisung bei Personalangelegenheiten auf Daten aus privaten Accounts von Mitarbeitern/-innen der Verwaltung, Auszubildenden oder Bewerbern/innen in sozialen Netzwerken zurückzugreifen. Auch ist im StDPersFin oder bei behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht bekannt, dass derartige Anweisungen in anderen Abteilungen existieren.

Die Dienstkräfte des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf sind gemäß IT-Sicherheits-richtlinie und der Dienstanweisung zur Nutzung des Internets und anderer elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin nicht berechtigt, unbefugte Seiten im Internet aufzurufen. Darin heißt es:

"Die private Nutzung des Internets und der anderen Dienste ist grundsätzlich nicht zulässig."

Die Bestimmungen des Berliner Datenschutzgesetzes sind von allen Dienstkräften einzuhalten.
 

 

Komoß

 

 
 

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