Kleine Anfrage - KA-209/VII
Ich frage das Bezirksamt:
Das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft: zu 1. Wurde in der Vergangenheit bei Personalangelegenheiten auf Daten aus privaten Accounts von Mitarbeitern/-innen der Verwaltung, Auszubildenden oder Bewerber/innen in sozialen Netzwerken zurückgegriffen? zu 2. Wenn ja, in welchen Fällen (bspw. Einstellung, Beförderung, Verfolgung von Vergehen, Sanktionen etc.) war dies der Fall? zu 3. Wenn ja, wurden die Betroffenen hierüber informiert? zu 4. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, diese Form der Datenerhebung in Zukunft einzusetzen? zu 5. Wenn ja, in welchen Fällen? zu 6. Wenn nein, kann dies für die Zukunft gänzlich ausgeschlossen werden?
Komoß
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