Drucksache - DS/0802/IX
Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, Aufstockungen durch die Bau- und Wohnungsaufsicht enger zu begleiten, um u. a. Schäden an der Bausubstanz des Bestandsgebäudes und Unmut unter den Mieter:innen möglichst zu vermeiden. Das Bezirksamt möge dazu beim Vorhabenträger anregen, die Mieter:innen bereits während der Planung einer Aufstockung zu konsultieren. Es wird zudem ersucht, den Mieter:innen während der Bauzeit in Abstimmung mit dem Vorhabenträger einen Kontakt in der Bau- und Wohnungsaufsicht zu benennen, an den mögliche Rechtsverstöße und Störfälle im Bauablauf gemeldet werden können.“
Begründung Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 das Antragsersuchen erörtert. Alle Fraktionen teilten zwar das Anliegen, dass Dachaufstockungen verträglicher für die Bestandsmieter zu erfolgen haben, jedoch bestand Uneinigkeit, ob das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt dafür über die erforderlichen Mittel verfügt. Diese Frage führte im Ergebnis zum uneinheitlichen Abstimmungsverhalten. Dennoch empfiehlt der für Stadtentwicklung zuständige Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung mehrheitlich, das Antragsersuchen zu beschließen.
Text des Ursprungsantrags „Das Bezirksamt wird ersucht, Aufstockungen durch die Bau- und Wohnungsaufsicht enger zu begleiten, um u. a. Schäden an der Bausubstanz des Bestandsgebäudes, nachträgliche Legalisierungen, ungesunde Wohnverhältnisse und Unmut unter den Mieter:innen möglichst zu vermeiden. Das Bezirksamt möge dazu beim Vorhabenträger anregen, die Mieter:innen bereits während der Planung einer Aufstockung zu konsultieren. Es wird zudem ersucht, den Mieter:innen während der Bauzeit in Abstimmung mit dem Vorhabenträger einen Kontakt in der Bau- und Wohnungsaufsicht zu benennen, an den mögliche Rechtsverstöße und Störfälle im Bauablauf gemeldet werden können.“
Abstimmungsergebnis 12 / 5 / 0
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