Drucksache - DS/0842/VIII  

 
 
Betreff: Schutz der Störche im Berliner Norden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt und KlimaschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Umwelt/Klima PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Bezirksamt Pankow sowie den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nach Lösungen zu suchen, die dazu beitragen, die im Norden Berlins vorhandenen Weißstorchpopulationen zu erhalten.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt Lichtenberg bedankt sich für die politische Unterstützung der Lichtenberger BVV zur Erhaltung der Weißstorchpopulationen im Norden Berlins. Wie der BVV in den zuständigen Ausschüssen dargelegt worden ist, wird die Entwicklung Pankows zur Grenze Lichtenbergs wachsam mitverfolgt und – soweit rechtlich möglich – eng vom Bezirksamt Lichtenberg begleitet.

 

Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „0385/VIII – Windkraftanlagen im Bezirk Lichtenberg“ bereits ausführlich dargestellt, übernimmt der Landschaftsraum im Norden Lichtenbergs vielfältige, wertvolle Aufgaben und Funktionen von herausragender, teils landesweiter Bedeutung. Er ist mit Gebietskategorien teilweise mehrfach belegt. Dazu zählen Schutzkategorien nach BNatSchG. In dem Raum existieren 3 rechtskräftige NSG, die bereits im Jahr 1995 bekannt gemacht wurden:

NSG-26 „Wartenberger / Falkenberger Luch“

NSG-27 „Malchower Aue“

NSG-30 „Falkenberger Rieselfelder“, zugleich Natura-2000-Gebiet (FFH-05) seit 2006.

 

Darüber hinaus befindet sich für eine ca. 650 ha große Fläche im Norden Lichtenbergs, die sich über die gesamte Breite des Bezirks erstreckt, ein Unterschutzstellungsverfahren für das LSG „Barnim“ (Arbeitstitel) in Planung.

 

In das Naherholungsgebiet Berliner Barnim ragen zwei länderübergreifende Parks hinein:

  • von Norden der Naturpark Barnim (Pankow)
  • von Nordosten der Regionalpark Barnimer Feldmark (Lichtenberg).

 

Einer von sieben Regionalparks ist der Regionalpark Barnimer Feldmark, dessen länderübergreifende Förderung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung 1998 im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg festgesetzt wurde. Ein Regionalpark ist ein informeller Zusammenschluss von örtlichen Akteuren (Einzelpersonen, Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen) in einem Verein, der von einem Dachverband betreut wird. In Berlin sind u.a. der Bezirk Lichtenberg und der Verein Landschaftspark Nordost Mitglieder im Regionalpark Barnimer Feldmark.

 

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/landschaftsplanung/berliner_barnim/de/naturpark/index.shtml

 

Der Raum übernimmt außerdem eine wichtige Funktion in der GAK – Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption als Flächenpool im Berliner Ökokonto. Im Dezember 2019 hat der Senat das erste berlinweite Pilotprojekt beschlossen.

 

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/landschaftsplanung/lapro/de/plaene/ausglk.shtml

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.873936.php

 

„Das Ökokontoprojekt in der Malchower Auenlandschaft wird von der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken Pankow und Lichtenberg entwickelt. Wichtige Ziele für die Ökokontoflächen sind im Berliner Landschaftsprogramm festgehalten. Geplant sind Maßnahmen, die den besonderen Charakter der Kulturlandschaft erhalten und sie in ihrer biologischen Vielfalt bereichern. Dies können etwa die Renaturierung von Gräben, die Extensivierung von Ackerflächen in Verbindung mit der Förderung geschützter Vogelarten, die Gestaltung vielfältiger Wiesenbereiche oder die Vernetzung der Landschaft durch Baum- und Heckenpflanzungen sein.“

Im Herbst 2019 wurde eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zur Realisierung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in Leitprojekträumen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption mit dem Pilotprojekt Malchower Auenlandschaft zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ratifiziert und als BA-Vorlage 223/2019 beschlossen.

Bei dem Pilotprojekt Malchower Auenlandschaft arbeiten folgende Akteure eng zusammen: Lichtenberg und Pankow, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserbehörden, Berliner Wasserbetriebe, Flächeneigentümer und -nutzer (insbesondere Landwirte), örtliche Vereine und Verbände.

 

 

Auch aus Artenschutzsicht ist die Kulturlandschaft im Norden Lichtenbergs von großer Bedeutung. Es ist gerade für die Avifauna als Brut-, Nahrungs- und Wintergastgebiet von unschätzbarem Wert. Dies wird auch vom Bezirksamt Pankow sowie den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz so gesehen. Die Initiativen zum Schutz der Weißstörche im Bezirk Lichtenberg werden durch Rat und Tat von all den vorgenannten Akteuren unterstützt.

 

Der geplante Bau von 10.000 Neubauwohnungen in Pankow bedeutet eine großflächige Versiegelung. Auf den Bau und die Genehmigung von Bauvorhaben im Nachbarbezirk hat das Bezirksamt Lichtenberg jedoch keine Einflussmöglichkeit. Die Weißstörche werden sich zukünftig voraussichtlich eher in die geschützten Gebiete in Lichtenberg und in Richtung Norden von Berlin orientieren, da dort durch mehrere laufende und bereits abgeschlossene Unterschutzstellungsverfahren Flächen langfristig gesichert werden, was auch den Weißstörchen zugutekommt.

 

Der Bezirksamt Pankow von Berlin äußert sich auf eine Mail-Anfrage vom 21.01.2020 mit Schreiben vom 25.02.2020 (Eingang: 03.03.2020) wie folgt: „Die größten zusammenhängenden Grünlandflächen des Weißstorchs liegen im Bezirk Pankow im Bereich der Malchower Auenlandschaft inkl. der vorhandenen Gräben (Fließgraben) sowie im Bereich der Offenlandflächen der Blankenfelder Feldmark. Auch das Gelände des Golf Ressort Pankow bietet eine gute Habitatausstattung mit Nahrungsflächen für den Weißstorch. Die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen des zur Bebauung vorgesehenen Bereichs des Blankenburger Südens zählen aufgrund des Monokulturanbaus nicht zu den bevorzugten Nahrungsflächen.“ Der Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG „Blankenfelde“, die Meldung der Malchower Auenlandschaft als GAK-Leitprojekt und die Festlegung des öffentlichen Golfplatzes sind Planungen, die zum Schutz der Weißstörche beitragen. Der vollständige Wortlaut des Schreibens des Nachbarbezirks ist als Anlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt ist, wie zuvor beschrieben, bestrebt, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Population der Weißstörche bestmöglich zu schützen. Dazu wird der Bezirk auch weiterhin eng mit dem Bezirksamt Pankow sowie den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie dem Landkreis Barnim zusammenarbeiten.

 

Trotz ungünstiger Witterungsbedingungen konnten in den zurückliegenden Jahren positive Meldungen zum Besatz der Weißstorchennester in Lichtenberg kundgetan werden:

 

  • 2017: 1 Brutpaar – Falkenberg (2 ausgeflogene Jungvögel, ein Jungvogel verendet), in Malchow erfolgte keine Brut.

 

  • 2018: 2 Brutpaare – Falkenberg (2 ausgeflogene Jungvögel), in Malchow erfolgten keine Bruten, auf dem Gärtnereischornstein war ein Paar anwesend.

 

  • 2019: 2 Brutpaare – Falkenberg (1x2 Jungvögel), in Malchow (1x3 Jungvögel) auf dem Gärtnereischornstein ergeben insgesamt 5 Jungvögel.

 

Auch in diesem Jahr sind schon Störche in Lichtenberg gesichtet worden. Es bleibt zu hoffen, dass trotz des sehr trockenen Frühjahrs ausreichend Nahrung auf den vorhandenen Flächen für die Jungenaufzucht zur Verfügung steht.

 

 
 

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