Drucksache - DS/1622/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Gern kommt das Bezirksamt dem Beschluss der BVV nach. Vorerst ist jedoch auf die Begründung des Beschlusses der BVV in dieser Angelegenheit zu verweisen:
„Das Bezirksamt wird beim Vorliegen von Anfragen, Interessen bzw. Anträgen entsprechende Hinweise geben. Bislang gibt es zwar potentielle Anbieter solcher Anlagen, aber noch keine Anfragen bzw. Anträge von Investoren.“
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Bislang liegen dem Bezirksamt keinerlei konkrete Anfragen bzw. Anträge vor. Da Kleinwindradanlagen jedoch immer nur je Bauantrag im Einzelfall geprüft und genehmigt werden können (einschließlich einer eingehenden fachlichen Beratung der Bauherren im Vorfeld), liegen keine prüffähigen Unterlagen vor. Das Bezirksamt wird die BVV künftig darüber informieren, wenn Kleinwindradanlagen errichtet werden (sollen). Eine Begründung des „Nichteinsatzes“ solcher Anlagen, wie im Beschlusstext zu lesen, kann das Bezirksamt nicht geben, da es ausschließliche Angelegenheit des Bauherren ist, Anlagen dieser Art zu beantragen und zu errichten. Eine rechtliche Handhabe steht dem Bezirksamt hier nicht zur Verfügung. Dennoch wird das Bezirksamt im Rahmen seiner ökologischen Bauberatung im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt auf diese Möglichkeit hinweisen.
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