Drucksache - DS/1615/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht bei Baugesuchen mit dem Ziel der Errichtung eines
mohammedanischen Gebetshauses, einer so genannten Moschee, grundsätzlich keine
Minarette zu genehmigen. In der Bauleitplanung nach § 30 des Baugesetzbuches
(BauGB) soll ein Verbot für die Errichtung von Minaretten grundsätzlich
aufgenommen werden. Begründung: Minarette
sind nicht koranischen Ursprungs und waren vom Propheten Mohammed in seiner
koranischen Baubeschreibung für mohammedanische Gebetsstätten, die Moscheen,
nicht vorgesehen. Die erste Moschee war das Wohn- und Geschäftshaus Mohammeds
in Medina. Nach dem Vorbild dieses Baues sollten Gebetsstätten errichtet
werden. Erst in omaijadischer Zeit, ab dem 8. Jahrhundert nach Christi Geburt,
wurden Minarette errichtet. Sie dienen nicht der Religionsausübung, sondern der
Provokation der Christen, deren Kirchtürmen die Minarette nachgeahmt sind.
Damit sind sie Demonstrationsgegenstände, die der angeblichen Überlegenheit des
Islam über Christen und Andersgläubige dienen. Somit verstoßen sie gegen den
Toleranzgedanken des christlich-germanischen Abendlandes und zeigen
Mohammedanern und Andersgläubigen, dass der Islam Unterwerfung bedeutet und
dass die Mohammedaner die in Europa herrschende Religionsfreiheit ablehnen. Von
islamischen Interessenverbänden werden deutsche Richter dreist belogen und
ihnen weisgemacht, dass Mohammedaner zur Religionsausübung unbedingt Minarette
benötigen würden. Dies ist wahrheitswidrig und zeigt die tiefe
Menschenverachtung der für solche dreisten Lügen verantwortlichen Islamisten.
Ziel dieser Islamisten ist die bauliche Islamisierung Europas und die deutliche
Sichtbarmachung der islamistisch beeinflussten Parallelgesellschaften. Minarette
gehören nicht zur Baukultur des christlich-germanischen Abendlandes und
beeinträchtigen in aggressiv-kämpferischer Weise das deutsche Landschafts- und
Ortsbild. Zur
Religionsausübung benötigen Mohammedaner lediglich einen als solchen
kenntlichen Gebetsraum, in dem sie sich beim Gebet niederwerfen können. Da die
Gebetszeiten im Koran festgelegt sind und dies jedem Mohammedaner bekannt ist,
benötigen sie keine zusätzliche Benachrichtigung mit Hilfe von Minaretten. Moscheen,
die der Baukultur des christlich-germanischen Abendlandes und dem deutschen
Landschafts- und Ortsbild angepasst sind, müssen von jeder Bauverwaltung
gegenüber Islamisten durchgesetzt werden, um diesen Kräften klar zu machen, wer
Herr im Hause ist. |
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