Drucksache - DS/1615/VI  

 
 
Betreff: Keine Minarette im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.02.2010 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht bei Baugesuchen mit dem Ziel der Errichtung eines mohammedanischen Gebetshauses, einer so genannten Moschee, grundsätzlich keine Minarette zu genehmigen. In der Bauleitplanung nach § 30 des Baugesetzbuches (BauGB) soll ein Verbot für die Errichtung von Minaretten grundsätzlich aufgenommen werden.

 

Begründung:

Minarette sind nicht koranischen Ursprungs und waren vom Propheten Mohammed in seiner koranischen Baubeschreibung für mohammedanische Gebetsstätten, die Moscheen, nicht vorgesehen. Die erste Moschee war das Wohn- und Geschäftshaus Mohammeds in Medina. Nach dem Vorbild dieses Baues sollten Gebetsstätten errichtet werden. Erst in omaijadischer Zeit, ab dem 8. Jahrhundert nach Christi Geburt, wurden Minarette errichtet. Sie dienen nicht der Religionsausübung, sondern der Provokation der Christen, deren Kirchtürmen die Minarette nachgeahmt sind. Damit sind sie Demonstrationsgegenstände, die der angeblichen Überlegenheit des Islam über Christen und Andersgläubige dienen. Somit verstoßen sie gegen den Toleranzgedanken des christlich-germanischen Abendlandes und zeigen Mohammedanern und Andersgläubigen, dass der Islam Unterwerfung bedeutet und dass die Mohammedaner die in Europa herrschende Religionsfreiheit ablehnen. Von islamischen Interessenverbänden werden deutsche Richter dreist belogen und ihnen weisgemacht, dass Mohammedaner zur Religionsausübung unbedingt Minarette benötigen würden. Dies ist wahrheitswidrig und zeigt die tiefe Menschenverachtung der für solche dreisten Lügen verantwortlichen Islamisten. Ziel dieser Islamisten ist die bauliche Islamisierung Europas und die deutliche Sichtbarmachung der islamistisch beeinflussten Parallelgesellschaften.

Minarette gehören nicht zur Baukultur des christlich-germanischen Abendlandes und beeinträchtigen in aggressiv-kämpferischer Weise das deutsche Landschafts- und Ortsbild.

Zur Religionsausübung benötigen Mohammedaner lediglich einen als solchen kenntlichen Gebetsraum, in dem sie sich beim Gebet niederwerfen können. Da die Gebetszeiten im Koran festgelegt sind und dies jedem Mohammedaner bekannt ist, benötigen sie keine zusätzliche Benachrichtigung mit Hilfe von Minaretten.

Moscheen, die der Baukultur des christlich-germanischen Abendlandes und dem deutschen Landschafts- und Ortsbild angepasst sind, müssen von jeder Bauverwaltung gegenüber Islamisten durchgesetzt werden, um diesen Kräften klar zu machen, wer Herr im Hause ist.

 
 

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