Drucksache - DS/1587/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg wolle
beschließen: Folgende Person wird als beratendes
Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7 und 8 AG KJHG berufen: Eine in der Arbeit mit behinderten
Kindern und Jugendlichen erfahrene Person Frau Dr. May - Oberärztin der Abteilung Psychiatrie
und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters im Evangelischen Krankenhaus
Königin Elisabeth Herzberge gGmbH,
Herzbergstraße 79, 10365 Berlin Begründung: Für die VI. Wahlperiode sind gem. §
35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG
KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der
Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch
[Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des
Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom
04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom
23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend
zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes BürgerInnen als beratende Mitglieder für
den Jugendhilfeausschuss von der Bezirks-verordnetenversammlung zu berufen. Das bisher berufene beratende
Mitglied Herr Helmut Siebert hat auf gesundheitlichen Gründen sein Ausscheiden
aus dem Jugendhilfeausschuss erklärt. Das für den Geschäftsbereich Jugend
zuständige Mitglied des Bezirksamtes schlägt nunmehr Frau Dr. May vor. Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag
und bittet die BVV die genannte Person in die Funktion als beratendes Mitglied
des Jugendhilfeausschusses zu berufen. Berlin, den Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Familie,
Jugend und Gesundheit |
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