Drucksache - DS/1312/VI  

 
 
Betreff: Grünstreifen auf der Frankfurter Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
30. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BzStR StadtBauUmVerk v. 4.8.2011 (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

die Umgestaltung des Mittelstreifens der Frankfurter Allee/Straße Alt-Friedrichsfelde vom S-Bahnhof Frankfurter Allee bis zur Kreuzung Rhinstraße/Am Tierpark in einen Grünstreifen mit möglichst extensiver blütenreicher Begrünung in die Planungen für das Sanierungsgebiet Frankfurter Allee einzubeziehen und so die für die Umsetzung notwendigen Mittel aus den Sanierungszuwendungen des Landes Berlins zu sichern.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen,

den Straßenraum der Frankfurter Allee als einen Schwerpunktbereich im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB untersuchen zu lassen. Außerhalb des Untersuchungsbereichs wird der Straßenzug in Fortführung dieser Ergebnisse nachfolgend beplant.

 

Begründung:

Der Straßenzug Frankfurter Allee/Alt-Friedrichsfelde liegt nur im westlichen Teilabschnitt bis zur Lichtenberger Brücke in dem Bereich, für den der Senat von Berlin am 03.03.2009 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB beschlossen hat. Die Vorbereitenden Untersuchungen laufen derzeit und werden zum Ende des Jahres beendet sein. Der im VU-Gebiet enthaltene Straßenraum der Frankfurter Allee wird vertieft untersucht.

Es ist ein wichtiges Anliegen, trotz der hohen Verkehrsbelastung die Aufenthaltsqualität zu steigern und die Nutzbarkeit für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen zu erhöhen.

In diese Überlegungen ist die BVG einzubeziehen, da die U-Bahntunnel und Bahnhöfe zu beachten sind.

Für den außerhalb des VU-Gebiets liegenden Straßenzug sind diese Ergebnisse zu beachten und in Planungsüberlegungen einzubeziehen.

Grundsätzlich liegt jedoch die Zuständigkeit für die Planung als auch die Baumaßnahme bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
 

Berlin, den       .08.2009

 

 

 

Emmrich              Geisel

Bezirksbürgermeisterin              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen

              Umwelt und Verkehr

 

 

 
 

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