Drucksache - DS/0837/VI
Auf der Grundlage eines Vorschlages für den Bürgerhaushalt
hat der Freiwilligenrat des Bezirks den Beschluss gefasst, ab dem Jahr 2007 ein
Punktesystem zur Vergütung freiwillige gemeinnütziger Leistungen einzuführen.
Das Bezirksamt bestätigte diesen Beschluss am 17. Oktober 2006 und gab ihn der
BVV zur Kenntnis. Für das Jahr 2007 standen zur Umsetzung 5 T€ zur
Verfügung. Bürgerinnen und Bürger konnten für unentgeltliche freiwillige und
gemeinnützige Leistungen eine finanzielle Vergütung beantragen. Dieses geschah
über ein Punktesystem. Dabei betrug der Punktewert pro Person und Stunde 2
€. Die Inanspruchnahme konnte bei der zuständigen Stadtteilmanagerin
beantragt werden. Diese bestätigten die Erforderlichkeit der Leistungen und
kontrollierten ob sie durchgeführt wurden. Die Organisation erfolgte
eigenverantwortlich durch den/die Anmelder/in. Folgende Mittel wurden 2007 in Anspruch genommen:
Das Bezirksamt wird auch 2008 Mittel
zur Vergütung freiwilliger gemeinnütziger Leistungen zur Verfügung stellen. Dabei gelten folgende modifizierte
Kriterien: Finanzierung Für das
Jahr 2008 stehen 5 T€ für die Umsetzung des Vorschlages aus
Spendenmitteln zur Verfügung. Punktewert -
der
Punktewert pro Person und Stunde beträgt 2€. -
davon
können 2008 2.500 Stunden vergütet werden. Antrag -
der
Antrag der Mittel erfolgt bei den Stadtteilmanagerinnen. Diese prüfen die
Maßnahme und bestätigen sie. Der Antrag
erfolgt auf beiliegendem Vordruck.(Anlage) Kriterien
für die Inanspruchnahme -
es
muss sich um eine notwendige, unentgeltliche, freiwillige und gemeinnützige
Leistung handeln. -
die
Leistung muss im öffentlichen Raum
erbracht werden. -
die
Mittel dürfen nicht zur Kofinanzierung anderer Projekte verwendet werden. -
die
Finanzierung von Leistungen auf Stadtteilfesten ist ausgeschlossen. -
die
Leistung muss erbracht sein. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die
zuständige Stadtteilmanagerin -
die
Organisation der Leistung erfolgt eigenverantwortlich durch den/die Anmelder/n. Ausreichung
und Verwendung der Mittel -
Die
Mittelausreichung erfolgt über das Büro der Bezirksbürgermeisterin. -
Die
Mittelverwendung obliegt dem/den Anmelder/n. Christina
Emmrich Stadtteilmanagement Lichtenberg 10360 Berlin Antrag auf Förderung aus dem „Ehrenamtsfonds 2008“
Angaben zum Antragsteller
Stadtteilmanagement Lichtenberg 10360 Berlin Wie viele Personen und Stunden umfasst das Vorhaben?
Abnahme der erbrachten Leistungen mit der
Stadtteilmanagerin Libg S, Frau Pöhl am: 05.04.2008 Erklärung Ich (Wir) erkläre(n), dass die Angaben richtig und
vollständig sind. Die beantragten Mittel im Falle einer Förderung
wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Ort, Datum Unterschrift: |
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