Auszug - Platzordnung für den Vorplatz des Bahnhofs Lichtenberg erlassen! (mitberatend)
Die einreichende CDU-Fraktion schlägt folgende Änderung der Drucksache vor:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob über eine Platzordnung für den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumieren von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und des Betteln umgesetzt werden kann. Diese Platzordnung soll den Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt von Margaretenstr., Lichtenberger Brücke, Weitlingstr. und Gleiskörper umfassen. Begründung: unverändert
Frau Feige berichtet, dass die Situation vor dem Bahnhof Lichtenberg sich durch das Platzmanagement bereits deutlich verbessert hat. Sie fragt, ob das Ansinnen der Drucksache überhaupt durch den Bezirk geregelt werden könne oder ob nicht die Zuständigkeit beim Land liege.
Herr Leonhardt äußert sich ablehnend zur Drucksache. Der Senat könne zwar nach § 55 ASOG Rechtsverordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erlassen. An eine solche Rechtsverordnung sind aber strenge Anforderungen geknüpft. Führt der Alkoholkonsum zu Straftaten? Es sind soziale Probleme, die hier gelöst werden müssen.
Herr Teichert verweist darauf, dass es um allgemeine Verhaltensregeln ginge. Dem entgegnet Herr Leonhardt, dass hierfür die Rechtsgrundlage fehle.
Herr Teichert nennt zur Erwiderung das Beispiel Leopoldplatz, wo eine Platzordnung erlassen worden sei.
Frau Feige entgegnet, dass die Lage sich beruhigt habe, die SPD-Fraktion nicht zustimmen werde.
Die Zustimmung der Ausschusses zur Drucksache 1418/VIII wird mit Stimmergebnis 2 / 4 / 5 nicht erteilt. Somit ist die Drucksache abgelehnt. |
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