Drucksache - DS/1418/VIII  

 
 
Betreff: Platzordnung für den Vorplatz des Bahnhofs Lichtenberg erlassen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUWirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
22.10.2019 
32. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
26.11.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Entscheidung
10.10.2019 
34. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vertagt   
11.12.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE WiASozGw PDF-Dokument

Der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1418/VIII in der geänderten Fassung der einreichenden Fraktion:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob über eine Platzordnung für den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumierens von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und Bettelns umgesetzt werden kann. Diese Platzordnung soll den Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt voMargaretenstre, Lichtenberger Brücke, Weitlingstre und Gleiskörper umfassen.

 

Begründung:

Mehrheitlich werden rechtliche Bedenken sowie Sorge vor aufkommenden Konflikten bei der Umsetzung einer Platzordnung geäußert. Zusätzlich wird mehrheitlich betont, dass das Bezirksamt bereits Mnahmen vor Ort umsetzt.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht umgehend für die Zeit nach der Räumung den Bereich vor dem Bahnhof Lichtenberg ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums, des Mitführens und Konsumierens von Betäubungsmitteln sowie des Nächtigens und Bettelns zu erlassen. Hierzu ist auf Grundlage der entsprechenden Ausführungsvorschriften zum Berliner Strengesetz eine Platzordnung mit dem Geltungsbereich der öffentlich zugänglichen Flächen auf dem Bahnhofsvorplatz, eingegrenzt von Margaretenstre Lichtenberger Brücke, Weitlingstre und Gleiskörper, anzugeben. Das Bezirksamt soll dafür Sorge tragen, dass die Einhaltung der Platzordnung durchgängig sichergestellt wird.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 6 / 0

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen