Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-47a-1-VE - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: „Köpenicker Chaussee 15-18“ (mitberatend)   

 
 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste
TOP: Ö 5.3
Gremium: Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1450/VIII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-47a-1-VE - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: „Köpenicker Chaussee 15-18“
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Herr Leonhardt erläutert, dass die Drucksache bereits im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung auf der Tagesordnung war. Aufgrund der verkehrlichen Belange ist sie auch in den Ausschuss ÖOVBd überwiesen worden.

 

Frau Feige ergänzt, es handelt sich um einen Aufstellungsbeschluss. Im Geltungsbereich des B-Planes sollen aber 4.000 Arbeitsplätze entstehen. Für die B-Planung ist ein Verkehrsgutachten nötig.

 

Herr Leonhardt schlägt dem federführenden Ausschuss die Annahme mit einer Ergänzung vor.

 

Herr Nünthel erklärt, dass das Verkehrsgutachten Voraussetzung für die Festsetzung des B-Planes sei.

 

Frau Feige gibt zu bedenken, dass die von Herrn Leonhardt vorgeschlagene Ergänzung bei der Kenntnisnahme des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung formal entfalle. Sie schlägt deshalb eine Protokollnotiz vor.

 

Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Annahme mit der nachfolgend genannten Protokollnotiz zu empfehlen.

 

Protokollnotiz:

Aus verkehrlicher Sicht ergeben sich im Fortgang des Bebauungsplanverfahrens planerische Konflikte. Eine verkehrliche Erschließung kann nach jetzigem Stand nur durch eine erhebliche Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs gesichert werden. Eine weitere „Staufalle“ in der Köpenicker Chaussee ist zu vermeiden. Dies ist durch eine verkehrliche Untersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen.

 
 

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