Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-116 VE – Planreife Arbeitstitel: Landsberger Allee 315/319
Das Bezirksamt verzichtete auf eine Begründung seiner Vorlage zur Beschlussfassung.
Wortmeldungen lagen nicht vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde einstimmig bei Enthaltung der Fraktion der AfD zugestimmt.
Beschluss:
Für das beantragte Vorhaben „Neubau Wohngebäude mit 173 Wohneinheiten“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 315/319 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-116 VE liegen die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vor.
Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Vermerk zur Planreife |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |