Drucksache - DS/1395/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-116 VE – Planreife
Arbeitstitel: Landsberger Allee 315/319
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
12.09.2019 
34. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

dass für das beantragte Vorhaben „Neubau Wohngebäude mit 173 Wohneinheiten“ auf den Grundstücken Landsberger Allee 315/319 im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 11-116 VE die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen.

 

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Vermerk zur Planreife

 

 

Begründung:

Im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-116 VE soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Wohngebäudes gemäß § 33 Abs. 1 BauGB ermöglicht werden.

Es liegt der Antrag auf Baugenehmigung „Neubau Wohngebäude mit 173 Wohneinheiten“ vor.

Die Zulässigkeitskriterien gemäß § 33 Abs. 1 BauGB sind erfüllt.

Über die Absicht von § 33 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung (Planreifeerklärung) Gebrauch zu machen, ist die zuständige Senatsverwaltung zu unterrichten

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die BVV hat in der Vergangenheit an diversen Stellen deutlich gemacht, dass ihr an einer zügigen Schaffung von Baurecht liegt. Das Bezirksamt hat in diesem Fall alles Nötige für eine Planreifeerklärung vorbereitet und möchte mit der Einbringung als dringliche Drucksache der BVV die Möglichkeit geben, den Verfahrensweg um einen Monat zu verkürzen.

 

 

 

 
 

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