Auszug - Bebauungsplan 11-93 – Planreifeerklärung; Arbeitstitel: Frankfurter Allee 135
Die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache beschlossen.
Beschluss:
Für das beantragte Vorhaben Frankfurter Allee 135 u.a., Neubau von 2 Wohngebäuden, 2 Büro- und Geschäftsgebäuden mit der zugehörigen Tiefgarage vom 14.12.2017, letzte Änderung 10.12.2018 (1160-2017-3521-BWA 3) liegen die Voraussetzungen gem. § 33 Abs.1 BauGB (Planreife), vorbehaltlich der Rechtsprüfung und Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vor.
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