Auszug - Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße  

 
 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 9.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/0995/VIII Planungssicherheit für das Gewerbegebiet Herzbergstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen, den Antrag zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU in geänderter Fassung anzunehmen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.


Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

  1. Die in der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße vorgenommene Grobgliederung des Gebietes (vergleiche Grafik Anlage 1 aus DS/0969/VII, Seite 8) nach Nutzungen durch die Aufstellung von Bebauungsplänen 11-200 ff. zu untersetzen und für die kleinteiligen Gebiete (GE, GEEpB, GEEpB erweitert) jeweils Flächen/grundstückskonkret festzuschreiben. In den Bebauungsplänen ist auszuweisen, welche vorhandenen Nutzungen dauerhaften Bestandsschutz genießen.

 

  1. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Bebauungspläne, die für das Plangebiet bereits aufgestellt bzw. noch in Bearbeitung sind, auf deren Aktualität und Übereinstimmung mit den Zielen der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße zu überprüfen. Im Ergebnis ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Information über vorgesehene Änderungen der Ziele und Geltungsbereiche bzw. Einstellungen von B-Planverfahren zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Über die Umsetzung der Rahmenplanung für das Gewerbegebiet Herzbergstraße sind der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen vierteljährlich zu informieren.
     

Das Anliegen der DS/0531/VIII wird als erledigt erklärt.

 

 
 

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