Auszug - Berufung eines beratenden Mitglieds für den Jugendhilfeausschuss der VIII. Wahlperiode
Der Dringichen Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
Folgende Person wird nachträglich als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG berufen:
Eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche
Herr Stephan Neuß |
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