Auszug - Vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin VIII. Wahlperiode  

 
 
6. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt, Personal, GO
TOP: Ö 5.1
Gremium: Haushalt, Personal, GO Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0005/VIII Vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin VIII. Wahlperiode
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandHaushalt/Personal und GO
   
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Änderungsanträge zur Geschäftsordnung

 

Änderungen zur aktuellen Fassung sind fett markiert.

 

§ 1 bis § 68, sowie Anlage 1 und 4: Verwendung des Gender Star. (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Abstimmung: 4 / 6 / 4 - abgelehnt

 

§ 1 bis § 68 sowie Anlagen 1 bis 4: sind ohne Verwendung des Gender Star oder sonstiger Gendersprachen umzusetzen. (Fraktion AfD)

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 3 Wahl des Vorstandes (Fraktion CDU)

(3) Der/die Vorsteher/in und der/die stellvertretende/r Vorsteher/in werden in geheimer Abstimmung durch Einzelwahl mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Beisitzer des Vorstandes werden in verbundener Einzelwahl mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Kommt für einen/eine Kandidaten/-in im ersten Wahlgang keine Mehrheit zustande, ist die Wahl unverzüglich zu wiederholen. Sollte nach dem 2. Wahlgang die Person für den Vorsitz nicht gewählt worden sein, wird zunächst der Wahlgang für das Mitglied durchgeführt, welches den Vorsitz vertritt (stv. Vorsitz).

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

(5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus oder ist ein Mitglied noch nicht gewählt, findet auf der nächsten ordentlichen Sitzung der BVV eine Nachwahl statt. Das Vorschlagsrecht liegt bei der Fraktion, der das fehlende Vorstandsmitglied angehört.

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

§ 4 Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstandes (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(4) Der Vorstand gewährleistet eine ordnungsgemäße Auszählung (ggf. durch fraktionsweise Auszählung) der Abstimmungen in der BVV. Ein Verordneter darf bei begründeten Zweifeln am Ergebnis der Auszählung sofort danach eine Wiederholung und die Einberufung des Ältestenrates beantragen. Der Vorstand gewährleistet eine ordnungsgemäße Auszählung der Abstimmungen in der BVV. Ein/e Verordnete/r darf sofort danach eine Wiederholung der Auszählung und die Einberufung des Ältestenrates beantragen. Der Vorstand entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat über die Wiederholung der Abstimmung, welche dann sofort bzw. nach Durchführung des folgenden TOP der BVV-Sitzung zu wiederholen ist.

Abstimmung: 1 / 12 / 2 - abgelehnt

 

§ 7 Bildung und Zusammensetzung des Ältestenrates (Fraktion AfD)

Neu: (3) Der Ältestenrat besteht aus dem Vorsteher, dem stellvertretenden Vorsteher und dem Fraktionsvorsitzenden. Jede Fraktion kann maximal noch ein weiteres Mitglied als ständigen Gast im Ältestenrat bestimmen.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 8 Einberufung des Ältestenrates (Fraktion CDU)

(2) Der Ältestenrat berät nicht öffentlich.

Abstimmung: 5 / 10 / 0 - abgelehnt

 

§ 10 Rechte und Pflichten der Verordneten (Fraktion AfD)

Neu: (3) Bei der Dringlichkeitsanträgen muss zunächst über die Dringlichkeit abgestimmt werden und erst danach in der Sache. Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.

Anmerkung des Rechtsamtes: der ÄÄ ist so nicht gesetzeskonform.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 14 Fraktionen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(4) Jede Fraktion hat das Recht auf je einen Sitz im Ältestenrat sowie in allen Ausschüssen.

Abstimmung: 10 / 3 / 2 – angenommen

 

§ 14 Fraktionen (Fraktion AfD)

(4) Jede Fraktion hat das Recht auf je einen Sitz im Ältestenrat sowie in allen Ausschüssen in den Ausschüssen und je einen Sitz im Ältestenrat zuzüglich eines zweiten Mitgliedes als ständigen Gast.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 17 Arbeitsweise der Ausschüsse (Fraktion SPD)

(2) Ausschüsse können die dauerhafte Einrichtung eines Tagungsordnungspunktes aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen beschließen.  In allen Fachausschüssen wird der Tagungsordnungspunkt „Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen“ dauerhaft eingerichtet.

Abstimmung: 11 / 3 / 1 - angenommen

 

§ 17 Arbeitsweise der Ausschüsse (Fraktion AfD)

(2) Ausschüsse können die dauerhafte Einrichtung eines Tagungsordnungspunktes aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen beschließen Ausschüsse beschließen die dauerhafte Einrichtung eines Tagesordnungspunktes, eine aktuelle Fragestunde und die Behandlung von Bürgeranfragen. – durch Antragsteller zurückgezogen

 

(8)Über die Sitzungen der Ausschüsse werden von dem/der Schriftführer/in Protokolle geführt. Sie haben Beschlüsse und andere Ergebnisse der Sitzung wieder zu geben und sollen den Verlauf und die wesentlichen Sachargumente der Ausschusssitzung widerspiegeln. Sachargumente der Ausschussmitglieder, der Mitglieder des Bezirksamtes und der Gäste sind wesentlicher Bestandteil des Protokolls. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokolle sind durch den/die Ausschussvorsitzende/-n und den/die Schriftführer/-in zu bestätigen und den Mitgliedern des Ausschusses, dem/der Vorsteher/-in, den Fraktionen sowie dem Bezirksamt in der Regel 10 Tage nach der jeweiligen Sitzung spätestens jedoch mit der Einladung zur nächsten ordentlichen Sitzung zuzuleiten und in dieser Sitzung zu bestätigen. Das Protokoll wird rechtsverbindlich durch Beschluss des Ausschusses, der dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung durch den/die Ausschussvorsitzende/n unverzüglich mitzuteilen ist.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 19 Einberufung der BVV (Fraktion SPD)

(1) Die BVV tritt in der Regel an einem festen monatlichen Termin (z. B. dritter Donnerstagdes Monats) zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung ist durch den/dieVorsteher/-in einzuberufen. Ist der/die Vorsteher/-in verhindert, wird die BVV durch den/die Stellvertreter/-in und bei dessen/deren Abwesenheit durch durch einen der Beisitzer/Beisitzerinnen den/die Schriftführer/-in einberufen.

Abstimmung: 14 / 0 / 1 - angenommen

 

§ 21 Leitung der Sitzung (Fraktion SPD)

Die Leitung der Sitzung der BVV obliegt dem/der Vorsteher/-in. Ist er/sie verhindert, wird die Sitzung durch den/die Stellvertreter/-in und bei dessen/deren Abwesenheit durch einen der Beisitzer/Beisitzerinnen den/die Schriftführer/-in geleitet; § 19 Abs. 1 GO findet sinngemäß auch Anwendung.

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

§ 23 Ablauf der Sitzung, Beschluss über die Tagesordnung (Fraktion SPD)

 

(1) Die Sitzungen der BVV laufen regelmäßig in folgender Reihenfolge ab:

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Behandlung von Einsprüchen gegen das Protokoll der vorangegangenen Sitzung
  4. Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen
  5. Beschlussfassung über die Tagesordnung
  6. Mitteilungen und Vorlagen des/der Vorstehers/-in
  7. Bericht des Bezirksamtes
  8. Mündliche Anfragen (Aktuelle Fragestunde)
  9. Beschlussfassung über die Liste der Drucksachen ohne Aussprache
  10. Einwohnerfragestunde
  11. Wahlen
  12. Große Anfragen
  13. offene Drucksachen der letzten BVV-Sitzung
  14. Prioritäten der Fraktionen
  15. Beschlussempfehlungen der Ausschüsse
  16. Anträge zur Beschlussfassung
  17. Vorlagen zur Beschlussfassung
  18. Vorlagen zur Kenntnisnahme
  19. Schließung der Sitzung

 

Jede Fraktion hat das Recht in der Ältestenratsitzung vor der Bezirksverordnetenversammlung einen Beratungsgegenstand aus der Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einem Prioritätenblock (14) behandelt wird. Die Reihenfolge der Prioritäten ergibt sich aus der Stärke der Fraktionen.

Abstimmung: 10 / 2 / 3 - angenommen

 

§ 23 Ablauf der Sitzung, Beschluss über die Tagesordnung (Fraktion AfD)

Neu: (3) In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, die auf die deutsche Sprache gemäß des Dudens aktueller Ausgabe basiert sind. Kunstsprachen oder eine sogenannte gegenderte Sprache sind nicht zulässig. Politisch „korrekte“ Sprachvorgaben sind unzulässig und verstoßen somit gegen das Grundgesetz.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 - abgelehnt

 

§ 23 Ablauf der Sitzung, Beschluss über die Tagesordnung (Fraktion SPD)

Neu: (3) In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, die eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten. Drucksachen, die beispielsweise nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzen, können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein. Das gilt auch bei der Einreichung von dringlichen Drucksachen.

Abstimmung: 5 / 8 / 2 - abgelehnt

 

§ 23 Ablauf der Sitzung, Beschluss über die Tagesordnung (Fraktion DIE LINKE.)

Neu: (3) In der Tagesordnung sollen nur Drucksachen behandelt werden, die eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten.

Abstimmung: 12 / 0 / 3 - angenommen

 

§ 26 Sachbeiträge der Verordneten, Zwischenfragen (Fraktion SPD)

(4) Eine Zwischenfrage an einen/eine Redner/-in wird per Handzeichen angemeldet. Auf Befragen durch den/die Sitzungsleiter/in kann der/die Redner/-in eine Zwischenfrage zulassen oder ablehnen. Die Zwischenfrage ist unter Angabe des Namens und der Fraktion von den zur Verfügung stehenden Mikrofonen aus zu stellen. Eine Zwischenfrage ist durch die/den Rednerin/er bzw. der/dem Vorsteherin/er gegenüber der BVV eindeutig kenntlich zu machen. Die Beantwortung einer Zwischenfrage gilt nicht als neue Redezeit.

Abstimmung: 15 / 0 / 0 - angenommen

 

§ 26 Sachbeiträge der Verordneten, Zwischenfragen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(1) Verordnete, die zur Sache sprechen wollen, geben bei dem/der Sitzungsleiter/in eine Wortmeldung ab. Zu Beginn der Aussprache erhalten die Fraktionen sowie danach je ein Verordneter der in der BVV vertretenen Parteien oder Wählergemeinschaften ohne Fraktionsstatus die Möglichkeit, das Wort zu nehmen. In der weiteren Aussprache erteilt der/die Sitzungsleiter/in das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. In der weiteren Aussprache erteilt der/die Sitzungsleiter/in das Wort abwechselnd an eine Frau und einen Mann in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Solange keine Wortmeldungen von Frauen vorliegen, wird von der Quotierung der Rednerliste abgewichen.

Abstimmung: 10 / 4 / 1 - angenommen

 

§ 32 Behandlung von Großen Anfragen (Herr Bosse)

(1) Jede Fraktion und jeder/jede Verordnete kann in einer Sitzung der BVV nur eine Große Anfrage stellen. Jede Fraktion sowie jede/jeder Bezirksverordnete ohne Fraktionszugehörigkeit kann in einer Sitzung der BVV nur eine Große Anfrage stellen.

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

Neu: (4) Die Behandlung von Großen Anfragen in einer Sitzung der BVV soll den Zeitraum von insgesamt 45 Minuten nicht überschreiten. Liegen mehrere Große Anfragen zur Behandlung vor, so erfolgt der Aufruf entsprechend der Drucksachennummer in aufsteigender Folge.

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

§ 33 Erklärungen außerhalb von Beratungsgegenständen, persönliche Bemerkungen, Erklärungen zum Abstimmungsverhalten (Fraktion SPD)

(1) Zu Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen der BVV stehen, erteilt der/die Sitzungsleiter/in einem/einer Verordneten außerhalb der Tagesordnung das Wort. Der/Die Verordnete hat seine/ihre Erklärung unter Angabe des Gegenstandes bei dem/der Vorsteher/-in anzumelden. Der Gegenstand der Erklärung muss einen Bezug zum Bezirk aufweisen.

Abstimmung: 9 / 3 / 2 - angenommen

 

§ 33 Erklärungen außerhalb von Beratungsgegenständen, persönliche Bemerkungen, Erklärungen zum Abstimmungsverhalten (Fraktion CDU)

(1) Zu Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen der BVV stehen, erteilt der/die Sitzungsleiter/in einem/einer Verordneten außerhalb der Tagesordnung das Wort. Der/Die Verordnete hat seine/ihre Erklärung unter Angabe des Gegenstandes bei dem/der Vorsteher/-in anzumelden. Die Erforderlichkeit einer Erklärung außerhalb der TO ist schriftlich anzuzeigen und bedarf der Unterstützung von mindestens 2 weiteren Bezirksverordneten.

Abstimmung: 6 / 8 / 1 - abgelehnt

 

§ 33 Erklärungen außerhalb von Beratungsgegenständen, persönliche Bemerkungen, Erklärungen zum Abstimmungsverhalten (Fraktion AfD)

(1) Zu Erklärungen, die nicht im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen der BVV stehen, erteilt der/die Sitzungsleiter/in einem/einer Verordneten außerhalb der Tagesordnung das Wort. Der/Die Verordnete hat seine/ihre Erklärung unter Angabe des Gegenstandes bei dem/der Vorsteher/-in anzumelden. Über die Zulässigkeit der Erklärung ist durch den Vorstand nicht zu entscheiden.

Abstimmung: 3 / 12 / 0 – abgelehnt

 

Drucksachenordnung; 3. Allgemeine Anforderungen an Drucksachen (Fraktion SPD)

Neu: 3.2 Drucksachen dürfen Bilder (insbesondere in den Anlagen) nur dann enthalten, wenn darauf keine personenbezogenen Daten erkennbar sind. Das gilt insbesondere für KfZ-Kennzeichen und Gesichter. Beides muss unkenntlich gemacht werden.

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

§ 26 Abs. 1 soll Rednerliste durch Redeliste getauscht werden –

Abstimmung: Einstimmig angenommen

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Annahme der so geänderten GO: 12 / 0 / 3.

 

Weiterhin stimmt der Ausschuss dafür zu empfehlen, dass die neue GO am 01. Mai 2017 in Kraft tritt: 14 / 0 / 1.

 
 

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