Auszug - Bewirtschaftungsausgaben 2004/2005 im Epl 37
Der Dringlichkeitsantrag wurde
mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Sollten Bewirtschaftungsausgaben für Schulen im Epl 37 (ohne Kapitel 3712, 3721 und 3723) in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 nicht ausgeschöpft werden, so sind diese Mittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Schulen (Kapitel 3730) zu verwenden. |
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