Drucksache - DS/0716/V
Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 20.04.2005 folgenden Beschluss gefasst: Sollten
Bewirtschaftungsausgaben für Schulen im 37 (ohne Kapitel 3712, 3721 und 3723)
in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 nicht ausgeschöpft werden, so sind diese
Mittel für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen der Schulen
(Kapitel 3730) zu verwenden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In
beiden Haushaltsjahren wurde der Ansatz ausgeschöpft und durch bezirkliche
Mittel verstärkt. Eine Verwendung für die bauliche Unterhaltung war somit nicht
möglich. Berlin, den
___________________ __________________ E m m r i c h
Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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