Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2004/2005 sowie des Budgetplanes 2004/2005
Die Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung wurde mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt/Finanzen/Personal, DS V/614, mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen beschlossen. Beschluss: 1. Der
Bezirkshaushaltsplan Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 wird für 2004 in Einnahmen und Ausgaben
mit 475.871.900
Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen mit 1.516.000 Euro für 2005 in Einnahmen und Ausgaben mit 461.956.000
Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen mit 2.271.000 Euro einschließlich der Teile 1
(detaillierte Aufstellung nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln), 2 (Erläuterungen) und 3 (Budgetpläne) nach Maßgabe der Nachschiebeliste
(DS V/658) auf der Grundlage des Entwurfs des Bezirksamtes und einschließlich des
Stellenplanentwurfes des Bezirksamtes mit den Änderungen gemäß Anlage beschlossen. 2. Eine
Stelle der Vergütungsgruppe Ib (Rechtsstelle) wird von Kapitel 4000 (Jugendamt)
zum Kapitel 3303 (Rechtsamt) umgesetzt. 3. Das
Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch
Bereitstellung von Verstärkungsmitteln in den Jahren 2004 und
2005 die Finanzierung folgender Positionen zu sichern: - Erhalt der Kita Charlottenstraße (119.000
Euro) - Erhalt der Kita-Küchen (120.000 Euro) - Förderung freier Träger im Bereich Jugend
(55.000 Euro) sowie im Kapitel 3320 den Titel 684 06 aus
Verstärkungsmitteln zusätzlich 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. 4. Das
Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Haushaltswirtschaft für
fremdveranstaltete Erholungsmaßnahmen im Bereich Jugend aus
Mitteln der Gruppe 511 anderer Einzelpläne 96.000 Euro bereit zu stellen. 5. Das
Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber dem Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses und dem Senat dafür einzusetzen, dass die
notwendigen Mittel für die Realisierung der durch Lichtenberg wahrgenommenen
regionalisierten Aufgaben dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden. 6. Das
Bezirksamt wird ermächtigt eine Plausibilitätsprüfung des von der BVV
beschlossenen Bezirkshaushaltsplanes vorzunehmen und ggf.
offensichtliche Unrichtigkeiten im Haushaltsplan zu berichtigen |
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