Auszug - Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung und Formulierungsvorschlag des Vorstehers  

 
 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5.1
Gremium: Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 24.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 13 a (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/1517/VII Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Inzwischen ging ein Brief der Seniorenvertretung ein, der dem AS zur Kenntnis verlesen wird. Der Vorschlag des Vorstehers wird besprochen, ebenfalls die Regelung in § 9 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG): „Die Ausschüsse können sachkundige Personen und Betroffene hinzuziehen. Das Anhören von Sachverständigen ist nur durch Beschluss des Ausschusses mit Zustimmung des Bezirksverordnetenvorstehers zulässig.“

 

Der Vorsteher weist auf die besondere Rechtsstellung der Seniorenvertretung hin, die sie aus der Reihe der anderen Gremien heraushebt.

 

Die Drucksache könnte zurückgezogen werden, die Fraktionen müssten demnach einen neuen Vorschlag erarbeiten.

 

Der Ausschuss vertagt die Drucksache.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ausdruck vom: 30/09/2015

Seite: 1/1

 

 
 

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