Auszug - Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung und Formulierungsvorschlag des Vorstehers
Inzwischen ging ein Brief der Seniorenvertretung ein, der dem AS zur Kenntnis verlesen wird. Der Vorschlag des Vorstehers wird besprochen, ebenfalls die Regelung in § 9 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG): „Die Ausschüsse können sachkundige Personen und Betroffene hinzuziehen. Das Anhören von Sachverständigen ist nur durch Beschluss des Ausschusses mit Zustimmung des Bezirksverordnetenvorstehers zulässig.“
Der Vorsteher weist auf die besondere Rechtsstellung der Seniorenvertretung hin, die sie aus der Reihe der anderen Gremien heraushebt.
Die Drucksache könnte zurückgezogen werden, die Fraktionen müssten demnach einen neuen Vorschlag erarbeiten.
Der Ausschuss vertagt die Drucksache. Abstimmungsergebnis: einstimmig
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