Drucksache - DS/1517/VII  

 
 
Betreff: Rederecht in den Ausschüssen für den Beirat für Menschen mit Behinderung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
25.03.2015 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden Entscheidung
24.06.2015 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
23.09.2015 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden vertagt   
28.10.2015 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE GOEB PDF-Dokument
BE GOEB PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Geschäftsordnung, Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1517/VII in folgender geänderter Fassung:

 

Die Überschrift des § 61 GO wird geändert:

 

NEU: "Bezirkliche Seniorenvertretung und bezirkliche Beiräte"

 

NEU: Hinzugefügt wird Absatz 3:

Vom Bezirksamt oder der BVV berufene Beiräte erhalten in den Ausschüssen der BVV nach

Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG Rederecht.

 

Begründung:

Der Ausschuss kam nach intensiver erneuter Diskussion zur Auffassung das Interesse an einer öffentlichen Mitwirkung von Beteiligten zu ermöglichen.

Die kritische Stellungnahme der Seniorenvertretung wurde durch den Ausschuss gewürdigt.

 

Text der ursprünglichen Beschlussempfehlung:

Neufassung des § 61: Bezirkliche Seniorenvertretung und Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung 

 

(1) Die BVV ist Ansprechpartnerin der bezirklichen Seniorenvertretung des Bezirksbeirats von und für Menschen mit Behinderung und arbeitet mit ihnen zusammen. Die bezirkliche Seniorenvertretung sowie der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung erhalten Einladungen sowie Drucksachen der BVV-Sitzungen. 

(2) Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des „Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks Lichtenberg“ mit und hat dazu nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.  

(3) Der Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung erhält in den Ausschüssen der BVV Rederecht.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 0 / 2

 

 
 

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